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Forumeintrag-Eintrag [forum 139062] {PDF / Druck} | | Region: RP
Erfahrungsberichte > Baurecht

Richtlinien Bauantrag...

Hallo an das Forum,
ich möchte hier einige Fragen los werden, um vorbereitet zum Bauamt zu gehen.
Ich plane in RP eine Werkstatt zu eröffnen. Kfz-Elektrik.
Das Gebäude ist auf unserem Grund und war vormals bereits, ca.20Jahre her, eine Kfz Werkstatt.
Wärmedämmung = O, Einfachdach ohne Isolierung, Stahltore... Stand aus den 60ern.
Verständlicherweise möchte ich das auf einen für heute angemessenen Stand bringen, soll heißen Isolieren, Heizung...
Beim Haus ist das so, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß, daher werden Baumaßnahmen gerne ohne Rücksprache ausgeführt. z,B. Verbesserung der Isolierung...
Wenn ich nun ein Gewerbe melden möchte, was erwartet mich da in etwa.
Ich möchte im Vorfeld einschätzen können, was ggf. das Bauamt von mir möchte.
Mark | 11.03.10 | 1290x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
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Richtlinien Bauantrag

Hallo,

bei Gewerbeanmeldungen mit Angabe der Betriebsstätte werden automatisch Arbeitsschutz und Bauaufsicht eingeschaltet.

Bei 20jährigem Leerstand geht man von endgültiger Nutzungsaufgabe aus. Es ist also ein Antrag auf Nutzungsänderung von "ohne Nutzung" in "Werkstatt für Kfz-Elektrik" zu stellen.
Dazu benötigen Sie einen Bauvorlageberechtigten (Archi oder entspr.Ing.).
Bestimmungen in arbeitschutzrechtlicher Hinsicht sind ArbStVO, Arbeitsstätten-Richtlinien; in rein bauordnungsrechtlicher Hinsicht Ihre Landesbauordnung.

Vorher wird aber noch die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft, d.h. ob in der Umgebung oder dem Baugebiet die beantragte Nutzung heute zulässig ist.
Von daher ist es preiswerter, zunächst eine Bauvoranfrage in planungsrechtlicher Hinsicht zu stellen und zu beantragen, auch das sogenannte "Baunebenrecht" zu prüfen, als da sind z.B. Landschaftsschutz, Straßenrecht, Denkmalschutz, zivile Verteidigung etc.

Viel Erfolg dabei !
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 11.03.10
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