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Allgemein > Finanzen/Steuern/Förderung

Steuervorteile beim kauf eines bereits sanierten Denkmalschutzobjekts?

Guten Morgen,

ich bin auf der Suche nach einem Eigenheim auf ein in 2011 saniertes, ca 450 Jahre altes, Fachwerkhäuschen gestoßen.

Mit welchen steuerlichen Vorteilen könnte ich beim Kauf der Immobilie rechnen? Nur mit 2,5% Abschreibung für 40 Jahre für die Substanz oder gibt es auch eine Möglichkeit die Kosten der letzlich durchgeführten Sanierungen (die der Verkäufer ja an mich weiter gibt) mit 9% Abschreibung für 8 Jahre und anschließend 7% Abschreibung für 4 Jahre?


Vielen Dank für die Infos

Boris
EyKaramba | 09.12.11 | 3277x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Antworten als freie Meinungsäußerungen und nicht als Beratung angesehen werden müssen. Weitere Informationen: Forumsregeln / Haftungsausschluss

Steuern sind nicht alles

In erster Linie würde ich prüfen, wie das Haus saniert wurde. Oft wird dabei so einiges falsch gemacht und dadurch die Lebensdauer des schönen alten Fachwerks arg reduziert bzw. es kommen Probleme und deren Folgekosten auf den Besitzer zu, nach denen steuerliche Vorteile peanuts sind.
Hier im Forum gibt es Fachleute, denen kannst Du mal schildern, was wie saniert wurde und so vielleicht schon mal einen ersten Einblick erhalten.
Ansonsten kann ich zu Steuern leider keinen Tip geben,
Erhalten was zu erhalten ist!
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
Familie Horbank | 09.12.11

§7i Einkommenssteuergesetz

Hallo Boris,
Den Kaufpreis kann man nicht nach §7i abschreiben.

Ist das Haus wirklich 450 Jahre alt?


viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil, Homepage)
Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 09.12.11

Guten Tag,

die Bausubstanz und Qualität werde ich dann natürlich genauer prüfen bzw von Fachläuten prüfen lassen. Kenne das Objekt bisher nur aus dem Expose. Dort ist auch das Baujahr 1556 genannt.

OK, die 2,5% auf 40 Jahre gilt nur bei Kapitalanleger - das hab ich heute nacht wohl irgendwie überlesen... Aber Eigennutzer können die Sanierungskosten 9 Jahre lang zu 10% abschreiben. Ist es möglich die Sanierungskosten vom Vorbesitzer -die er ja an mich weitergibt- geltent zu machen?

Was mich nämlich stutzig macht ist, im besgten Expose steht dass man bei denkmalgeschützten Gebäuden den Kaufpreis 10 Jahre lang zu 10% steuerlich geltend machen kann....

Aber dies ist dann wohl nur ein fauler lockversuch vom Markler!?!

MfG

Boris
EyKaramba | 09.12.11

Mein...

...möglicherweise unvollständiger Wissensstand dazu:

Der denkmalpflegerische Mehraufwand der Sanierung kann wie beschrieben über die Jahre abgesetzt werden, WENN das vorher beim Finanzamt beantragt und bewilligt wurde. Dazu muss es also einen Schriftwechsel geben.

Vereinbart unbedingt im Falle des Kaufes, daß alle Bauakten, Rechnungen, Beswcheide und sonstige Belege zum Haus mitübergeben werden. Und, völlig richtig, nehmt Euch eine sanierungserfahrenen SV dazu. Die Kosten spielt er mehrfach wieder ein.

Grüße

Thomas
Mut zum Holz
Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil, Homepage)
Restauratio GmbH | Thomas W. Böhme | 09.12.11
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