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Schreck in der Abendstunde, jetzt doch ein Denkmal.

Morjen

Vor knapp zwei Jahren habe ich mir mein Fachwerkhaus von 1845 gekauft. Vorher auf der Stadt nach gefragt, ob es ein Denkmal ist. Keine Aufzeichung darüber vorhanden, auf der Auflistung vom Denkmalamt war es nicht drauf.
Bei der Unteren Denkmalbehörde angerufen und gefragt = nein kein Denkmal.
Eigentümer wußte auch nichts darüber.
Also Haus gekauft und gefreut, da ich noch ein paar Umbauten plane ( Innenbereich und Dachausbau).

Die Denkmalbehörde hat in Kassel neue Auflistungen gemacht und ein 30 Jahre altes Papier gefunden, indem mein Haus als Denkmal aufgelistet ist (auf alten Thermopapier)...

Gott sei Dank habe ich die orginal nachgebildete Fenster drin und die Fassade ist orginal und bleibt auch so.
Nur ist oben auf dem Dach eine 130qm Photovoltaikanlage drauf und Solarthermie. Bin mal gespannt was das noch gibt.
Termin mit dem Prüfer der Unteren Denkmalbehörde steht an.

Es soll ja auch gute Aspekte des Denkmalschutzes geben, was sind die Vorteile?
Was kann man steuerlich Absetzen und gibt es überhaupt noch Förderungen?

Vielen Dank und ein schönes sonniges Wochenende

Sebastian
Fleiß hats erschaffen, Verstand solls erhalten.
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
Sebastian | 27.02.10 | 2489x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
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Denkmalschutz

Halo Sebastian,
ob es in Eurr Kommune Förderung für Baudenkmäler gibt, mußt du nachfragen. Da ja offensichtlich demnächst ohnehin ein Gespräch mit der Stadt ansteht, läßt sich das in dem Zuge ja herausfinden. Die Stadt ist die untere Denkmalbehörde, es besteht auch die Möglichkeit, von der oberen Denkmalbehörde Förderung zu erhalten, bei uns in NRW ist das der Landschaftsverbadn mit der oberen Denkmalbehörde in Münster.
Steuerlich läuft das vereinfacht so: es gibt die DenkmalAfA
(Abschreibung für Abnutzung).
mittels dieser können alle Kostne, die im zusammenhang mit dem Dankmal und dessen Erhaltung stehen, geltend gemacht werden. Rechnungen und Zahlungsbelge für die Arbeiten werden bei der unteren Denkamlbehörde vorgelegt. diese prüft, ob die Arbeiten und Kosten anerkannt werden. Wenn ja, wird noch "Benehmen mit der oberen Denkmalbehörde" hergestellt, die segnet das auf gut deutsch noch Mal ab.
Dann fragst Du besser den Steuerberater, wie es weitergeht.
Bei uns sind auf den Lohnsteuerkarten Freibeträge eingetragen worden, die unsere Lohnsteuerzahllast redzuzieren, vergleichbar wie ein Kinderfeibetrag. Das läuft dann über 10 Jahre. Bei hohem individuelem Steuersatz des Eigentümers durchaus lukrativ....
Grüße,
Mario Albrecht
Eigene Selbstschuld...
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
Mario Albrecht | 27.02.10
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