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Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
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Textsorte: Nachrichten (Quelle: www.baulinks.de) |
alte Heizung? BImSchV sieht bis zu 500 Euro Bußgeld vor!

Adieu,
alter Kessel. Wessen Heizung in einem Einfamilienhaus bei der nächsten Prüfung
mehr als elf Prozent Abgasverlust ausstößt, der muss sich von ihr verabschieden.
Das heißt: austauschen oder modernisieren. So will es die
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Hochtemperatur-Strahlungsheizung sämtliche hocheffizienten und energiesparenden Hypokausten- und Kachelofen-Strahlungs-Heizungen werden jetzt mit der neuen Heizungsverordnung/Abgasverluste am Kessel von über 11% stillgelegt. Die deutsche Industrie und Heizungs-Mafia feiert wieder Urständ. Die größte Unverschämtheit ist nun, dass alle diese Bürger jetzt per Strafen kriminalisiert werden.
Bin Akademiker und Physiker
P.S. das Internet ist voll von Protesten gegen diesen neuen Behörden-Wahnsinn. So kann man auch ein Land zugrunde richten und seine Bürger bis aufs Messer verärgern
Dipl-Phys. Konrad Dörr | 01.02.05
Elektrospeicherheizung Was muss bei alten Elektrospeicherheizungen beachtet werden? Müssen die 2006 auch ausgetauscht werden? Die Emissionen entstehen ja nicht am Standort der Heizungsanlage, sondern in den Kraftwerken, somit sollten sie nicht betroffen sein, oder?
Hans Meister | 13.03.05
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