Förderprogramme:
Änderungen im Detail

Im
Zuge der zum 1. Oktober in Kraft getretenen Neufassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden auch einzelne Förderbedingungen
der wohnwirtschaftlichen Programme angepasst.
So wurde der Kreis der Sachverständigen, der die in den
Programmen "CO2-Gebäudesanierung" und
"Ökologisch Bauen - Energiesparhaus 40" geforderten Bestätigungen ausstellen
darf, an die EnEV 2007 angeglichen: Sie müssen nun die Qualifikationen erfüllen,
die laut EnEV auch zur Ausstellung von
Energieausweisen gefordert werden.
Wer Fördermittel aus dem
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
erhält, muss für sein Gebäude künftig einen Energieausweis auf Grundlage des
Energiebedarfs erstellen lassen.
In den Programmen "Wohnraum Modernisieren/Variante Öko-Plus" und
"Ökologisch Bauen" kann Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien,
Kraft-Wärme-Kopplung oder Nahwärme in Zukunft auch dann gefördert werden, wenn
sie lediglich eine Komponente des Heizsystems darstellt. So kann beispielsweise
die Kombination von Gas-Brennwerttechnik mit einem Mini-Blockheizkraftwerk
gefördert werden.
Außerdem teilt die KfW mit, dass im Rahmen der
Qualitätssicherung zukünftig Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen
durchgeführt werden.
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