Brauner Schurgers Uhlenhut
Dr. Bernd Uhlenhut
Kleppingstr. 9 - 11
44135 Dortmund
Rechtsanwälte für öffentliches und privates Baurecht
Wir sind bekannt als hochspezialisierte, engagierte Rechtsanwaltssozietät mit sehr hohem Qualitätsanspruch. Unsere Arbeitsweise ist konsequent praxisorientiert, gleichwohl wissenschaftlich fundiert. Die Rechtsfortbildung gestalten wir durch Fachvorträge und zahlreiche, in Praxis und Wissenschaft beachtete Publikationen aktiv mit. Seit unserer Gründung sind wir vorwiegend für Unternehmen der Branchen „Bauen und Immobilien“ und „Transport und Verkehr“ erfolgreich tätig. Weitere Schwerpunkte sind "Medizin und Gesundheit" sowie "Subvention und Vergabe". Mit den hohen Anforderungen, die unsere Mandanten an uns stellen, sind wir aufgrund mehrjähriger Berufserfahrung in den großen Wirtschaftskanzleien vertraut. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle, kompetente und effektive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Die aktuellesten Gästebucheinträge:
08.09.07 | erstellt von Werner Fiebranz
Guten Tag Herr Dr. Uhlenhut,
habe von Ihrem Script zum Thema "vorhabenbezogener Bebauungsplan" gelesen und möchte Sie um ein Exemplar bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Fiebranz
| 08.09.07
26.02.05 | erstellt von Alexandra Jünger
Hallo Herr Dr. Uhlenhut,
danke für die Info. Aber ich weiss nicht was der Paragraph 2 DSchG besagt und habe auch nichts gefunden im Internet. Können Sie mir das sagen. Danke Gruss Alexandra Jünger
| 26.02.05
23.02.05 | erstellt von Jünger Alexandra
Hallo Herr Uhlenhut,
ich und mein Mann haben letzten Dezember ein altes Haus geerbt,dieses wir schon vor 8J.im Wohnbereich umgebaut haben. Gleich darauf haben wir einen Bauantrag gestellt.Abbruch einer Scheune mit Wiederaufbau als Wohngebäude und abbruch des best.Dachstuhles und Wiederaufbau mit Kniestock.2Wochen später wurde uns telef. mitgeteilt, das unser Haus unter Denkmal steht nach Paragraph 2.und das Denkmalamt es erst begutachten muss.Nun
sind sie gestern da gewesen und hat uns dies und jenes vorgeschrieben. Muss man den Eigentümer nicht vorher informieren wenn das Haus unter Denkmal gestellt wird? Wir hatten keine Ahnung. Uns wurde nur mitgeteilt, das es am 12.2.2002 im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben war. Wir haben aber kein Mitteilungsblatt.Was für Rechte haben wir?
| 23.02.05
17.08.04 | erstellt von Hartmut Stöpler
Hallo Herr Uhlenhut,
wir haben hier eine interessante Frage:
---Forenreferenz-----------
Haus oder Grundstücksgrenze verschieben? -
Heute habe ich mal eine Frage an die "Juristen" des Forums: Als wir unser rund 150 Jahre altes Haus kauften, war uns klar, dass es - wie die Nebengebäude - auf einem unvermessenen Grundstück steht. Da 90% der umliegenden Grundstücke nicht vermessen sind und die alten Grenzsteine spätestens in der DDR verschwanden, haben wir uns nichts dabei gedacht.
Nun habe ich mir aber eine aktuelle Flurkarte besorgt und das Haus samt Straßenfront mit dem Maßband "vermessen". Es kam, wie es kommen musste: die Realität passt mit der Flurkarte nicht überein. Um genauer zu sein: es ist kaum zu übersehen, dass ein Teil unseres Hauses auf dem (Wiesen-)Grundstück unseres Nachbarn steht (ob der davon weiß, weiß ich nicht).
Wie ist nun die Lage? Ich meine, das Haus steht ja nun schon ewig, wo es steht - bekomme ich dennoch Ärger mit dem Nachbarn, wenn er den "Grenzzwischenfall" bemerkt oder die Wiese gar verkaufen will? Kann ich ihm ein Stück seines Landes (80 von 4.000 qm) abkaufen? Sollte ich mein Grundstück ordentlich vermessen lassen (das kostet bei 3.000 qm und vielen Ecken sicher ne Menge)? Was passiert den Ver- und Entsorgungsleitungen, die unter Nachbars Wiese liegen und erneuert werden müssen (war der eigentliche Grund meines Nachmessens)?
Über jeden Rat bzw. Erfahrungsbericht sind wir dankbar! mehr ...
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Fachwerk.de | Hartmut Stöpler | 17.08.04