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Sie schreiben eine Antwort zu folgender Frage:
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Forumeintrag-Eintrag [forum 138195] {PDF / Druck} | | Region: Waldeck-Frankenberg
Allgemein > AllgemeinInnendämmung Obergeschoss Fachwerk Hallo,
benötige bitte kompeten Rat. Und zwar ist mein geerbtes Eltern Haus Bj. 1907 Obergeschoss Fachwerk, dass seit ca. 1965 mit Eternitplatten versehen ist. Ich möchte nun komplett sanieren. Leider ist keine Außendämmung möglich - zu geringer Grenzabstand. Was könnt ihr mir raten??
Danke schön für eurer Interesse und Bemühungen.
VLG Monika Trilling-Rauch
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Antworten als freie Meinungsäußerungen und nicht als Beratung angesehen werden müssen. Weitere Informationen: Forumsregeln / Haftungsausschluss
Hallo Monika,
um hier vernünftige Anregungen geben zu können sind ein paar mehr Infos notwendig.
Wie sieht der Wandaufbau aus, wie dick, aus welchem Material, ist es ein Dach- oder ein Vollgeschoss?
Bilder währen auch hilfreich.
Grüße aus Schönebeck
“Das Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.” Oscar WildePremium-Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil, Homepage) BAUST Bau& Sanierung Struve | Oliver Struve | 26.02.10
Grenzabstand Hallo, Monika,
auch wir müssen eine Außenwand komplett erneuern. Mein Archi meinte, dass man mit der vorgeschriebenen Wärmedämmung näher an die Grenze heranrücken dürfte. Wir bauen eine komplett neue Wand und brauchen dafür eine Baugenehmigung, weil wir praktisch die alte, mickrige Wand durch eine wesentlich dickere ersetzen mit besserem Schallschutz und besserer Wärmedämmung. Unsere neue Wand soll bessere Werte als vorgeschrieben haben. Ich würde vielleicht beim Bauamt oder einem Architekten nachfragen, welche Möglichkeiten zur Dämmung bestehen. Vielleicht gestattet es der Nachbar auch. Also: Weitere Möglichkeiten abfragen !
Liebe Grüße
Rheinpilot
Irgendwann wird's fertigMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) Rheinpilot | 27.02.10
Grenzabstand wg.Dämmug Hallo,
die Dämmung ist kein Grund !
Ich such Ihnen gelegentlich mal das Urteil des OLG raus.
Heute gehts leider nicht mehr.
Grüße
Neue HBO Hallo,
Der Landtag in Hessen hat am 22.12.2009 das Hessische Nachbarrechtsgesetz und die Hessische Bauordnung geändert:
Nachbarrechtsgesetz: Der Nachbar hat zu dulden ,wenn die Wärmedämmung auf sein Grundstück überragt.
Es ist ein angemessener Beitrag in Geld zu leisten.
HBO: Wärmedämmung ist in Abstandsflächen zulässig.
Staatsanzeiger vom 6/01/2010
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil, Homepage) Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 28.02.10
Ggf. kann auch die Innedndämmung eine Alternative sein.
"Unsere neue Wand soll bessere Werte als vorgeschrieben haben. "
Die Maßnahme muß im Detail geplant und durchgeführt werden. Viel hilft, gerade in der Altbausanuierung nicht.
Grüße
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