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Energieeinsparverodnung ermöglicht nur Komplettsanierung?

Kann mir jemand mal den § 9 der EnEV für ein bestehendes Nichtwohngebäude erläutern?

Verstehe ich das richtig? Wenn ich energetisch sanieren möchte, muss ich nachweisen, das ich den geforderten Jahres-Primärbedarf und die geforderte Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile einhalte (ich gehe davon aus, die letztere Forderung bezieht sich auf die sanierten Bauteile), um nachzuweisen, das ich die EnEV-Forderung erfüllt habe.

Jetzt folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Altbau ohne irgendwelche Bauschäden, bis auf, das die Fenster veraltet und undicht sind. Ich beschliesse diese komplett auszutauschen (bauphysikalisch unproblematisch) und stelle dann fest, das alleine diese Maßnahme nicht ausreicht die o. g. EnEV-Forderung zu erfüllen.
Dann würde ich nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn ich die Fenster austauschen würde.
Sehe ich doch richtig, oder?

Was ist denn nun, wenn ich mir aber die weitergehenden Maßnahmen, die nötig wären, um die EnEV-Forderung zu erfüllen nicht leisten kann? Muss ich dann die Modernisierung der Fenster unterlassen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen?

Es kann doch nicht im Sinne des Ziels der EnEV sein, das energetische Sanierungsmaßnahmen unterbleiben, weil ich sie mir aufgrund der hohen Anforderungen nicht leisten kann und eine Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden würde.

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht, oder kann dazu mal seine Meinung kund tun?
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Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
diltigug | 16.10.09 | 1003x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
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Hallo!
In §9 heisst es, dass das "zu ändernde" Bauteil die vorgeschriebenen Eigenschaften aufweisen muss. Alternativ dazu gilt die Forderung der ENEV erfüllt, wenn Du die 40%-Regel einhälst.
Es gibt keine Nachrüstpflicht von Aussenbauteilen - Fassade nach ENEV dämmen und alte Fenster drin lassen ist gem. ENEV i.o.

Gruß CP
Carsten Peters | 16.10.09

Danke...

...für die schnelle Antwort. Vielleicht liegt es nur an mir, das ich keine Übung habe, dieses Juristendeutsch richtig zu lesen. Dehalb nochmal eine Rückfrage:
Die 40%-Regel stellt also eine Alternative zum einhalten der Bauteilwerte nach Anhang 3 dar?
Richtig so?
Dann habe ich wirklich die Formulierung falsch interpretiert gehabt. Alles andere kam mir auch wirklich merkwürdig vor. :-)
Das Projekt muss im Mittelpunkt stehen
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
diltigug | 16.10.09

Ich kann zwar dem Fragesteller nicht weiterhelfen, habe jedoch auch eine Frage zur EnEV.

Ich habe ein Haus aus den 20er Jahren - das Mauerwerk besteht ist 40cm dick, d.h. 37 cm Ziegelmauerwerk plus Putz. Ich möchte das Haus umbauen, jedoch möchte ich das Haus nicht dämmen, sondern mit Kalkputzen atmend belassen. Welche Möglichkeiten gibt es denn, die EnEV zu umgehen? Fenster werden erneuert, das obere Stockwerk für eine brauchbare Raumhöhe angehoben und ein neues Dach soll es auch bekommen, d.h. die Dämmung im Dachbereich wird auch gemacht...nur die Fassadendämmung möchte ich nicht.
...ob es wirklich dauernd hält, seht ihr wenn die Hütt' zerfällt
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
Jörg Demann | 27.10.09

Habe auch schon Fenster getauscht

Na ja.

Ich habe auch schon Fenster getauscht - und keine Anzeige bekommen.

Wahrscheinlich bin ich ein Einzelfall, der zufällig unerkannt geblieben ist - aber mal ehrlich, genau genommen habe ich noch NIE davon gehört, dass jemand eine Anzeige bekam, weil er "nur" Fenster getauscht hat.

Grüsse
stt
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Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
S Trapp | 23.11.09
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