Fachwerk.de - Die Community für das Fachwerkhaus
Das Fachwerkhaus-Forum
Deutsche Sprache english - translation by google ;-) Login
Denn das, was ein Mensch lieber als Wahrheit hätte, das hält er auch viel bereitwilliger für die Wahrheit. Francis Bacon
  Marktplatz | Forum | Bilder | Links | Veranstaltungen | Bücher | Community | News | Newsletter | Impressum | Suche |
Online
1555 Besucher online
Fachwerk.de
Fachwerk.de-Internetsuche
Das Fachwerk.de Forum
Schwerpunktthemen
Farbton Franz. Ocker dunkel beim abtrocknen - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres PhotoHaben Sie das schon gesehen?
Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
Das Fachwerk.de Forum Standardliste
Erfahrungen gesucht...Kalkputz mit Holzweichfaser und Wandheizung (5)
Innendämmung massive Sandsteinwand (10)
Styropor Innendämmung auf der Aussenwand (7)
Wandheizung Lehmaußenwand Dämmung; Dachdämmung mit Hanf (2)
Streif Haus neue Dachbodendämmung, nun ein Problem! (5)
Fußbodenaufbau Keller (5)
Dachausbau bzw. Dämmung bei Prefa Bedachung (1)
Nasser Sandsteinkeller - welche Massnahmen (14)
Kosten für Dämmung mit Hanf und Holzfaserplatten (51)
Dachdämmung (2)
Dachdämmung (16)
Forumeintrag-Eintrag [forum 127352] {PDF / Druck} | | Region: Nordseeküste 26388
Allgemein > Baurecht

Hausverkauf (Außenbereich/ Besitzstandsschutz)

Liebe "Experten",

ich bin durch den unglücklichen Todesfall meines Vaters in den Besitz (Glück oder Verderben - weiß ich noch nicht) eines Grundstücks in 26388 Wilhelmshaven (Westerhausen) gekommen. Das Grundstück hat 2300qm und ist mit einem Wohnhaus, einem Stall und einem Gewächshaus (Bebaute Fläche =165qm) bebaut. Es liegt zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Hofbetrieben und ist das einzige alleinstehende Haus dort. Mein Vater hat dieses 1991 erworben und ist bzw. war KEIN Landwirt. :-)

Ich bin aufgrund der Tatsache, dass ich dort nicht mehr wohne entschlossen, dieses zu verkaufen. Ich habe auch einen Käufer. Dieser hat 2 Kinder und befindet das Haus (zu Recht) als zu klein.

Anbauen (Vergrößern) dürfe er im sog. Außenbereich (nach §35) wohl nicht. Er würde aufgrund der vielen Sanierungsarbeiten gerne das alte Haus abreißen und ein neues Haus aufbauen. Nun sagte man mir ... er dürfe es auch nicht abreißen und neu bauen? Mal abgesehen, ob ich diese Regelung nun verstehe oder nicht - gibt es Möglichkeiten diesen Umstand zu umgehen?

Ich wende mich an SIE, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Diese greifen erst bei Fällen nach 3 Monaten (leider wusste ich 3 Monate vor seinem Tod nicht, dass er sterben würde?!). Ich habe bisher all diese Verantwortungen vermieden ... jetzt weiß ich auch warum :-)

Ich danke allen im VORAUS!!!

Beste Grüße
T.Kundy
T. Kundy | 27.10.09 | 1247x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Antworten als freie Meinungsäußerungen und nicht als Beratung angesehen werden müssen. Weitere Informationen: Forumsregeln / Haftungsausschluss

Hallo,

bin jetzt kein Experte, kenne aber eine Geschichte aus der Lüneburger Ecke, wo sie nur die Rückwand haben stehen lassen und das Haus "dahinter" wieder aufgebaut, um von der Strasse wegzukommen. Vielleicht könnte man ja so an den Stall "ranrobben" und den integrieren?

Gruss, Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil, Homepage)
Boris Webler | 27.10.09

Hallo Boris,

vielen Dank für den Hinweis. Leider ist das keine Option. Da kommt der Graben :-)

Tatsächlich geht es um das Umgehen des "Schutzes" bei Abriss. Natürlich wäre es praktisch, wenn man das Grundstück sehen könnte :-)

Grüße
Kundy | 27.10.09

ich denke

dass ein Umgehen wohl nicht der richtige Weg ist und gegebenfalls sogar Verlust des Bestandschutzes bedeuten kann. Besser ist eine Klärung mit Bauamt und Gemeinde im Einvernehmen. Kann das nur aus eigener Erahrung berichten.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil, Homepage)
Olaf aus Sachsen | 27.10.09

auch kein experte ... aber

soweit ich weiß ist das wohl so:

bauen im unbeplanten Außenbereich ist nur privilegierten
Bauvorhaben im Einzelfall gestattet
die da wären: Land u. Forstwirtschaft, ewerbsmäßige Fischerei u. o. Imkerei, friedliche Nutzung und Erforschung v. Kernenergie etc.
Wenn der Käufer nichts dergleichen betreibt (und zwar in der Regel berufsmäßig (unterscheide Interpretation Finanzamt/Bauaufsichtsbehörde!) dann siehts prinzipiell schlecht aus ...
Sollte der Käufer jedoch in eine der Sparten passen kann er Seine "Hofstelle" u.U. bis max drei Wohneinheiten erweitern ... Aber da hängt ein langer Rattenschwanz mit viel Papierkram dran.
Allerdings denke ich, wenn´s kein Landwirt ist muss er auch nicht im Außenbereich leben ... Stichwort war dann Zersiedelung ... Schutz von Kulturlandschaft und so weiter ...
Trotzdem viel Erfolg beim Verkauf ... oder verpachten (?)

Aufpassen : wenn eine Nutzung aufgegeben wurde ...
bitte genau informieren ... auf dem Amt vorsichtig die richtigen Fragen stellen ... viele Fallstricke

Grüße Olaf
erst denken, dann handeln
Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil)
Olaf | 28.10.09

Hallo,

mailen Sie mir doch mal die Adresse und ein Foto.
Es gibt i unendlich dicken und noch dicker kommentierten § 35 bauGB ein paar Möglichkeiten.

Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community (Profil, Homepage)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 28.10.09

Fotos schwer

Hallo "Niederrhein" :-)

Die Adresse lautet Westerhausen 5. Da ich nicht vor Ort bin, habe ich leider keine Bilder zur Hand!

Google Earth zeigt diese Adresse etwas zu weit westlich. Es liegt in einem Straßenknick (Wohnhaus + kleiner Stall mit einer zungenförmigen Koppel).

Ich danke allen, die mir VORAB ein Spektrum des Wissens schenken :-)

Grüße
T Kundy | 29.10.09
[zurück ins Forum]      [nach oben]      [ Antwort schreiben ]
Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Möglicherweise auch interessant:
Mängel im Sinne des § 35, Abs. 4 BauGB
nachtraägliche Baugenehmigung im Außenbereich
Nachträgliche Nutzungsänderung für ausgebaute Sche
Schlagwortindex:
Bereich Außenbereich
Werbung