Herr Rupnow, da Sie von Umweltschutz sprechen, sollten Sie sich doch…
….bevor Sie hier so groß Werbung betreiben Ihr Sicherheitsdatenblatt genauer ansehen.
Es war höchste Zeit, dass der Holz- und Bautenschutz ein Lehrberuf geworden ist.
Wenn ich mir vorstelle, wie Sie Herr Rupnow damit noch umgehen (dürfen).
Dies ist nur ein Auszug aus dem Sicherheitsdatenblatt von der Verwendung von Porofin.
Druckdatum: 20.07.2007 Überarbeitet am: 20.07.2007
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofortmaßnahmen - Verunglückten aus der Gefahrenzone bringen.
Benetzte Kleidung und Schuhe ausziehen und entfernen.
Augenkontakt - Gründlich mit Wasser spülen - eventuell Arzt konsultieren.
Hautkontakt - Mit Wasser und Seife abwaschen - nicht hautreizend.
Einatmen - Verschlucken Kein Erbrechen einleiten - Arzt konsultieren.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene - Ungeschützte Personen fernhalten, Aerosole nicht einatmen.
Vorsichtsmaßnahmen - Eindringen in Erdreich und Kanalisation verhindern. Mit flüssigkeits-
Umweltschutzmaßnahmen - bindendem Material aufnehmen. Größere Mengen versuchen einzudeichen
und abpumpen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme - Mit Flüssigkeitsbindern (Sand, Kieselgur usw.) aufnehmen.
Weitere Angaben - Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsplatzgrenzwerte 200 ml/m3 (ppm) TRGS 901
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz- Bei höheren Dampfkonzentrationen, infolge von Bränden oder nach zwangsweisem
Zerstäuben, umluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen.
Handschutz - Schutzhandschuhe aus PVC, Neopren.
Augenschutz- Dicht schließende Schutzbrille.
Körperschutz Beständigen Schutzanzug und Sicherheitsschuhe tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Benetzte Kleidung und Schuhe entfernen.
Augenkontakt vermeiden. Dämpfe / Aerosole nicht einatmen.
Angaben zur Toxikologie
Erfahrungen am Menschen - Zwangsweises Zerstäuben kann zu Dampfkonzentrationen führen, die betäubend bzw. narkotisierend wirken können.
Nach Einatmen - Einatmen der Dämpfe oberhalb des arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwertes soll vermieden werden
Nach Hautkontakt Häufiger oder länger andauernder Hautkontakt entfettet die Haut,
was zu Hautbeschwerden führen kann.
Nach Augenkontakt Das Augengewebe wird unter normalen Umständen nicht geschädigt.
Nach Verschlucken - Verschlucken und vor nachfolgendes Erbrechen kann zu Lungenödem führen.
Hinweise zur Entsorgung
Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgung nur gemäß behördlichen Vorschriften (wie leere Lackdosen).
Abfallschlüsselnummer (EWC) 07 01 12 Lösemittelgemische ohne halogenierte organ. Lösemittel
20 01 12 Harzrückstände, (nicht) ausgehärtet
Verpackung Behälter vollständig entleeren.
Vorschriften
Kennzeichnung nach EG-Richtlinie/GefStoffV
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Gefahrenbezeichnung des Produktes:
R-Sätze 65 - Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken und Erbrechen Lungenschäden verursachen
S-Sätze 23 - Dämpfe / Aerosole nicht einatmen
29 - Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
62 - Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztl. Rat einholen und dieses Etikett vorzeigen.
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Auf Ihrer Homepage ist im Gästebuch nachzulesen: Wenn sie mit unserem Produkt arbeiten wollen, so schicken sie ihre Frau 2 Monate in Urlaub…
Na, da können sich Ihre Kunden - ja wer weiß über alles so ihre Gedanken machen.
Wenn dies alles (aus dem Sicherheitsdatenblatt beachtet wird, sollte schon ein gewisses Maß an Verantwortung gegeben sein.
Und wie sagen Sie dies alles eigentlich Ihren Kunden, wie klären Sie denn auf?
Ich hätte zu Ihnen sicher kein Vertrauen.
So, könnten Sie mich nicht als Verarbeiter Ihrer Produkte gewinnen.
.
Aber bitte antworten Sie besser nicht.
Sie stehlen vielen Menschen die Zeit.