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Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
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Forumeintrag-Eintrag [forum 138488] {PDF / Druck} | | Region: Rhein-Sieg-Kreis
Schriftstück Denkmalschutz Hallo,
mein Name ist Ingo (Spitzname waldi).
Meine Freundin und ich wollen ein altes (ca. 1824) Fach
Denkmalschutz > BaurechtSchriftstück Denkmalschutz Hallo,
mein Name ist Ingo (Spitzname waldi).
Meine Freundin und ich wollen ein altes (ca. 1824) Fachwerkhaus kaufen.
Es befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis, NRW
Es handelt sich dabei eigentlich um zwei Häuser, die direkt nebeneinander stehen und innen verbunden sind.
Auf dem linken Haus ist eine Denkmalplakette angebracht, auf dem rechten nicht.
Nun wollen wir vor dem Kauf wissen, ob beide Häuser unter Denkmalschutz stehen oder nicht. Falls nicht, wird die Sanierung deutlich teurer (EnEV2009).
Ich wollte den guten Mann in der unteren Denkmalbehörde anrufen und nach einem Blatt fragen, ob beide Häuser unter Denkmalschutz stehen und falls ja, welche Auflagen es da so gibt.
Nun die Fragen:
1. Wie heißt dieses Blatt was ich haben will?
2. Kostet diese Auskunft Geld?
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Hallo Ingo,
bei uns in Hessen wäre das was du suchst wohl ein Auszug aus dem Denkmalbuch. In diesem Buch sind alle Denkmäler mit Beschreibung verzeichnet. Die liegen (wohlgemerkt in Hessen ist es so) auch bei der Gemeinde zur öffentlichen Ansicht aus.
Man kann den Auszug natürlich auch bei der UDB besorgen.
Kosten entstehen dadurch meines Wissens nicht.
Im Übrigen kann ich mir bei dem Haus nicht vorstellen, dass eine Trennung des Schutzstatus erfolgt. Es ist rein optisch kaum zu erkennen das es "zwei" Häuser sind. Ich nehme an, dass die Trennung etwa in der Mitte der Haustür ist?
Oder meinst du den Anbau rechts im Bild? ;-)
Grüße
Martin
Fachwerk ist Lebensqualität (nicht immer, aber oft)Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) Martin Wittwar, Dipl. Ing. (FH) | 03.03.10
Ja... ...das habe ich auch so gesehen. Oberhalb der Haustür.
Bei meinem Haus ist es ähnlich, aber viel deutlicher. Selbst zwei unterschiedliche Dachflächen gibt es. Bei mir wird da nicht unterschieden, und "beide" Häuser haben den selben Schutzstatus.
Ist aber wie gesagt Hessen. Und selbst hier gilt: Andere Länder andere Sitten (möglicherweise, ich weiß es aber nicht).
Werf einfach mal einen Blick in das Denkmalbuch, oder frag ganz konkret bei der Gemeinde oder bei der UDB.
Grüße
Martin
Fachwerk ist Lebensqualität (nicht immer, aber oft)Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) Martin Wittwar, Dipl. Ing. (FH) | 03.03.10
Schriftstück Denkmalschutz Hallo Ingo,
es handelt sich bei uns im Rhein-Sieg-Kreis um die Denkmalschutzurkunde und die Anlagen. Aus diesen geht dann eindeutig hervor was genau vom Denkmalschutz umfasst ist.
Um den Umfang des Denkmalschutzes zu erfahren habe ich damals einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter der Denkmalbehörde gemacht und die vorhandenen Unterlagen eingesehen.
Ich bekam die kompletten Unterlagen sogar kostenlos kopiert.
Bei dieser Gelegenheit kann man dann auch gleich nachfragen, wie es derzeit mit den Fördergeldern bei entsprechenden Sanierungsmaßnahmen aussieht.
Grüße
Christoph
Nicht das Haus ehrt den Hausherrn, sondern dieser das Haus (russ. Sprichwort)Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) Christoph Tinkl | 03.03.10
Erstmal Danke...
Hab grade mal bei der UDB angerufen.
Netter Mensch, hat mir spontan zwei Seiten der Denkmalurkunde (oder wie auch immer das Ding heißen mag) zugefaxt.
Zwei Flurstücke, zwei Häuser, eine Hausnummer, alles Zusammen ein Denkmal.
Projekt statt ObjektMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) waldi | 03.03.10
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