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Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
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Forumeintrag-Eintrag [forum 13862] {PDF / Druck} |
Denkmalschutz > Fenster / TürenFenstereinfassungen Wir haben uns ein Haus gekauft, dass auch unter Denkmalschutz steht. Da wir viel handwerklich selber machen, möchten wir auch die Fenstereinfassung aus Holz selbst gestalten. Kann mir jemand sagen, ob ich das dem Denkmalschutzamt meiner Gemeinde melden muss? Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrungen und wäre bereit, mir diese mitzuteilen.
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Erlaubnispflicht Veränderungen und Unterhaltsmaßnahmen an Baudenkmalen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig (jedenfalls in Bayern und ich denke auch in den anderen BL).
Sie können grundsätzlich alle Maßnahmen selber durchführen, müssen diese aber mit dem Denkmalamt vorher abstimmen.
Schöne Grüsse
nochmal Erlaubnispflicht Hallo Frau Weuffen,
wie schon gesagt sind alle Veränderungen an und in einem Denkmal erlaubnispflichtig.
Der Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde hat Vordrucke für solch eine Erlaubniserteilung.
Es ist immer besser vor einer Sanierung mit dem Sachbearbeiter ihrer Stadt zu sprechen.
Tipp: nicht alle Kleinigkeiten ansprechen!
Wir haben nach dem Kauf die grundsätzlichen Sanierungsmassnahmen mit ihm besprochen und die "Kleinigkeiten" nachträglich eingereicht.
Jedoch musste jede einzelde Massnahme genau beschrieben werden. Unser Sachbearbeiter hat uns mit den Anträgen auf einen Zuschuss geholfen. Es gibt zwei Stellen, die Sanierungsmassnahmen unterstützen die Stadt und das Amt für Agrarordnung oder so ähnlich
Wir schaffen das .Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil) Stephan Heitmann | 25.06.04
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