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Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
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Forumeintrag-Eintrag [forum 148330] {PDF / Druck} | | Region: duisburg
Allgemein > Baurechtbaurecht
ich schon wieder,
ich habe hier eben einen beitrag gelesen in dem es darum ging einen wohnraum in eine schon stehende scheune zu bauen. der eintrag war aus september 2009.
bitte berichtigt mich, aber ist es wirklich so?
lt. diesem beitrag, hätte ich, mir für jede wand die ich eingerissen, umgestellt und oder neu gebaut habe, in meinem innenraum, eine baugenemigung gebraucht!? lt. diesem beitrag ist es dann auch so das wenn ich meine waschküche die an mein badezimmer grenzt, und ich diese intregrieren will und den keller der drunter ist, und diese eine vorhandene treppe hat, dann brauch ich auch dafür eine baugenehmigung !?
ich hoffe ich hab es nicht zu durcheinander geschriebn...
grüße nina
was lange währt wird irgendwann gutMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) nina | 02.08.10 | 1283x abgerufen | [ Antwort schreiben ]
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es macht Sinn (!!!), vor Baubeginn alles zu planen. Diese Veränderungen reicht man insgesammt ein mittels Planer/Architekt/ Vorlageberechtigter und bekommt dann eine Genehmigung, die alle Veränderungen einschließt. Du brauchts also nicht jede Wand einzeln beantragen.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil, Homepage) Olaf aus Sachsen | 02.08.10
ja gut, aber bei uns entscheidet sich sowas wenn spontan. wir haben das mit den plänen nicht so, diese sind zum ändern da.
ich muss aber jetzt auch ganz ehrlich sagen das ich jetzt so spontan niemanden kenne der sowas getan hat, geschweige denn jemanden der Vorlageberechtigt ist im haus hatte. :-S
was lange währt wird irgendwann gutMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) nina | 02.08.10
Naja, eine Scheune ist nun mal eine Scheune, also ein Lagerplatz zum einlagern landwirtschaftlicher Produkte. Und eben kein Wohnraum. Wenns denn ein Wohnraum werden soll, bedeutet das eine "Nutzungsänderung". Und da wirds kniffelig, das bedeutet zum Beispiel steuerliche Konsequenzen, da kommen zum Beispiel "Flächenzahlen" ins Spiel, die im Bebaungsplan festgelegt sind. Und ruckzuck führen solche planlosen und ungenehmigten Basteleien zu einem Schwarzbau. Wenns gut geht, ist´s mit einem saftigen Bussgeld und dem Nachreichen des Bauantrags getan, wenn nicht, gibts ein saftiges Bussgeld und den Rückbau auf eigene Rechnung, natürlich unter amtlicher Aufsicht. Das kann dann auch schon mal zu einer Abrissverfügung kommen.
Eine ruhige Nacht wünschend ;-))
dasMaurer
alt und neu ist kein widerspruchMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) Maurermeister | Ulrich Warnecke | 02.08.10
wobei bei allem gilt: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ....
Spontanität im Bau bedeutet im Umkehrschluss aber auch immer: Planlos - und Planlos ist oft Murks, da spätestens beim Entfernen von Wänden man einen Plan haben sollte.
Habe selber aufgrund meiner Spontanität eine Scheune um 3 m von der Grenze zurückbauen müssen, nur weil ich mal schnell das Bruchsteinfundament durch ein neues ersetzt habe.....
Man lernt hat dazu !
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community ( Profil, Homepage) Olaf aus Sachsen | 04.08.10
hier geht es ja nicht um schäunen. hier geht es irgendwelche innenwände die versetzt werden oder dazu gebaut werden oder in denen der durchgang vergrößert wird, um die räume besser nutzen zu können oder um räume zu vergrößern. da wir das hier alles in eigenregie machen, und zu anfang ja auch eigentlich nur tapeten abreißen wollten, haben wir uns über solche rechtlichen dinge keine gedanken gemacht :-)
aber wie du sagst, man lernt dazu
was lange währt wird irgendwann gutMitglied der Fachwerk.de Community ( Profil) nina | 05.08.10
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