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Forumeintrag-Eintrag [forum 159877] {PDF / Druck} | | Region: Wetterau
Wie sollten wir hier am besten vorgehen? Hallo liebe Community-Mitglieder,
wir planen eine Erweiterung vorhandenen Wohnraumes in einer teils
Allgemein > Aufbau/KonstruktionWie sollten wir hier am besten vorgehen? Hallo liebe Community-Mitglieder,
wir planen eine Erweiterung vorhandenen Wohnraumes in einer teils ausgebauten Scheune. 1.OG soll ein Wohnzimmer, das DG als Schlafzimmer genutzt werden. Das Schlafzimmer soll durch eine Wendeltreppe (d=1,20m) erreicht werden. In das Dach wollen wir zusätzlich eine Gaube mit 2 Fenstern einbauen (Länge ca 2m). Die grünen Bereiche auf dem Foto ist der vorhande Bestand, rot ist die Planung. Längs durch die Scheune läuft ein Stützbalken (blau, 30x30cm), sonst ist der Raum bis auf das Zimmer im EG leer.
Ist hier eine Statikberechnung notwendig?
Brauchen wir eine Baugenehmigung?
Danke für Eure Zeit und Eure Antworten.
Lucoma
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Zusatz Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dazu sei noch zu sagen, dass wir planen, den Umbau möglichst selbst durchzuführen und nur die größeren Gewerke wie die Balken für die Böden einziehen und die Gaube von Fachfirmen einbauen zu lassen.
Natürlich sollten da die Kosten unseren Rahmen nicht sprengen.
Alles neu macht der Mai...Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil) Lucoma | 22.01.11
Nutzungsänderung Hallo Lucoma,
Eine Wendeltreppe mit d= 1,20 m ist für die Erschließung eines Aufenthaltsraumes im DG nicht zulässig.
Weiterhin ist zu prüfen ,ob ein 2. Rettungsweg notwendig ist.
Viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil, Homepage) Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 22.01.11
Denkmalschutz? Hallo Lucoma,
wie schauts denn bei Eurem Haus aus mit Denkmalschutz / Ensembleschutz? Dann wird sich auch die untere Denkmalschutzbehörde für Eure Pläne interessieren.
Wo in der Wetterau steht denn Euer Haus?
Viele Grüße
Dirk (mit größerem "Sanierungsprojekt" in Butzbach/Wetterau)
: - )Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil) Dirk | 22.01.11
Bauantrag für Gaube hallo Lucoma,
in Mecklenburg braucht man für eine Gaube, die breiter ist als eine Sparrenbreite einen Bauantrag, der von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden muß (und NUR von denen) und eine Bescheinigung eines Statikers und 3 Monate Geduld. (Wobei mir nicht klar ist, was die dann 3 Monate lang machen, denn rechnen tut der Statiker und für die Vollständigkeit der Papiere ist der Architkt zuständig)
Wohlmöglich ist das regional unterschiedlich. Am besten erkundigst du dich beim Bauamt, wie es bei dir ist.
schöne Grüße
alt ist schöner als neuMitglied der Fachwerk.de Community( Profil) Reni | 23.01.11
Gaube und Umnutzung von Dachraum zu Wohnraum machen das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)Premium-Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil, Homepage) Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 24.01.11
Danke... Danke für eure Antworten, ich geh dann mal aufs Bauamt und such mir nen Architekten zur Planung...
Dann kann hoffentlich nix mehr schief gehen.
Liebe Grüße
Alles neu macht der Mai...Mitglied der Fachwerk.de Community( Profil) Lucoma | 13.02.11
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