Nutzungsänderung Kirche in Wohnraum

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Antje Barbare

Guest
Hallo, wir beabsichtigen den Kauf einer entweihten neuapostolischen Kirche. Da im Bebauungsplan das Grundstück mit Kirche ausgewiesen ist, und wir ein Einfamilienhaus darauf bauen wollen, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Können die Nachbarn bspw oder das Bauamt (wir wohnen in Ba-Wü) dieser Nutzungsänderung widersprechen? Mit welcher Begründung?
Könnte diese Nutzungsänderung bei Widerspruch von uns dann eingeklagt werden?
 
Wenn

eine Kirche entweiht wurde, ist das keine Kirche mehr. Es handelt sich also lediglich um ein bebautes Grundstück. Eine Abbruchgenehmigung und ein Neubau im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sollte kein Problem sein. Sicherheitshalber einen kompetenten ortsansässigen Architekten konsultieren.
MfG
dasMaurer
 
Nicht zu vergessen:

den Bebauungsplan zu studieren und zu schauen, ob das Grundstück eine Sondernutzung zugewiesen bekommen hat, die unabhängig von der Entweihung der Kirche weiter besteht und eine normale Wohnnutzung oder eine Wohnbebauung als Neubau erst einmal ausschließt.

Sie sollten die Baubehörden konsultieren und frühzeitig mit einem Architekten den bau- und planungsrechtlichen Rahmen überprüfen.
 
Bebauungsplan ändern

Vermutlich ist im Bebauungsplan eine Fläche (oder Baugrundstück) für Gemeinbedarf festgesetzt. Sie sollten also frühzeitig den Kontakt zum Stadtplanungsamt suchen. In der Regel wird dort eine Bebauungsplanänderung empfohlen, die nach § 13a BauGB "schlank" gehalten werden kann (aber dennoch bis zu 5.000 € kosten kann). Ohne diese Änderung gibt es keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus, dass die im Einzelfall dennoch erteilt wird, steht auf einem anderen Blatt. Jeder der einigermaßen Ahnung hat, würde Ihnen bei der geschilderten Situation von einem Rechtsstreit abraten.

Das Bauamt ist für Baugenehmigungen zuständig, die sich an den Bebauungsplan halten müssen. Die "Nutzungsänderung" muss durch den Gemeinderat und wird vom Planungsamt betreut.

Der Nachbar hat viele Möglichkeiten Ihnen das Leben schwer zu machen, ob er letztendlich erfolgreich sein wird und eine Bebauungsplanänderung verhindern kann, wage ich zu bezweifeln. Dazu hat das Planungsrecht zuviele Abwägungsmöglichkeiten.

Ich gebe allerdings zu Bedenken, ob nicht das hartnäckige Gespräch (und mehrere gute Flaschen Wein) mit ihm preiswerter sind, als ein dauernder Nachbarschaftsstreit.

Nochmals: Ohne Bebauungsplanänderung (wenn die die Ausweisung so ist) ist das Grundstück für Sie wertlos. Ich gehe aber davon aus, dass Sie viel Unterstützung für Ihr Vorhaben erhalten, wenn Sie es mit Freundlichkeit versuchen.
 
Kirchenabriss

Muß denn die Kirche abgerissen werden?
Gibt es keine Möglichkeit die bauliche Hülle weiter zu nutzen?
 
Falsch ausgedrückt

Wir wollen natürlich das bestehende Gebäude lassen und es zum EFH umbauen. Das war falsch von mir geschrieben....
Ändern würde sich an der Fassade nichts, außer neuen Fenstern.
 
Nutzungsänderung auch genehmigungspflichtig

Auch wenn das Gebäude stehen bleibt, ist es baurechtlich eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist und eigentlich nur erteilt werden darf, wenn der Bebauungsplan dies ausdrücklich vorsieht. Die Entweihung der Kirche ist baurechtlich nicht relevant.
Liegt das Vorhaben in einer Stadt oder einer kleineren Gemeinde?
 
Thema: Nutzungsänderung Kirche in Wohnraum

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