Selbstgenutzte Denkmalschutzimmobilie: Abschreibungen

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A. Hahn

Guest
Hallo,
ich saniere seit diesem Jahr eine denkmalgeschütze Immobilie für die Eigennutzung.
Bei der steuerrechtlichen Behandlung der Abschreibungen ist mir etwas unklar.
Die vom der Denkmalbehörde genehmigten Sanierungen der gesamten Hofreite haben in diesem Jahr bereits einen sechstelligen Betrag verschlungen, im nächsten Jahr werden noch weitere Kosten entstehen.
Jetzt die Frage: Kann ich die Kosten von zwei Jahren nach dem Abschluß der Maßnahme (mit Bezug) absetzten, oder ist periodengerecht abzuschreiben (ohne das die Maßnahme abgeschlossen ist und ohne Bezug?), oder verliere ich die Möglichkeit den Riesenbatzen abzuschreiben?
Kann wer helfen?
 
Steuerbescheinigung

das hier zuständige DS Amt hat die Sache "antragsweise" behandelt,
d.h.: ein Antrag - eine Baumaßnahme - eine Steuerbescheinigung nach Abschluss der gesamten Maßnahme, egal wie lange das dauert.

Sicher ist es aber sinnvoll mit dem Amt zu sprechen, wenn sich die Maßnahmen über mehrere Jahre erstrecken.
U.U. kann man dann das Projekt splitten, braucht dann aber vielleicht auch mehrere Genehmigungsverfahren. Ob sich das rechnet?

einfach mal nachfragen, mir ging es genau so.
die ersten Abschläge für die Planung sind hier 10/2010 bezahlt worden und die Steuerbescheinigung ist vom 30.11.2012.
Diese wurde beim Prüfungstermin übergeben und für das Steuerjahr 2012 beim Finanzamt eingereicht.

Wichtig beim Einreichen der Rechungen war übrigens, dass
Zwischen und(!) Abschlussrechnungen vorgelegt wurden, was bei manchem Gewerk etwas schwierig war.
Und ich musste belegen (Überweisungsdurchschrift, Kassenbon o.ä. ), dass das Geld wirklich von mir bezahlt wurde.
Auch bei den Abschlägen. Daher waren diese auch vorzulegen, weil mit den Abschlussrechnungen immer nur die Restzahlungen nachzuweisen waren.

Viel Efolg wünscht GE
 
§ 7i EstG

Hallo Herr Hahn,
Ich bin zwar kein Steuerberater--aber soviel ich weiss ,können Sie bei einem eigengenutzten Denkmal für jedes Jahr "ein Päckchen packen" und steuerlich geltent machen.
Fragen Sie doch einfach Ihr Finanzamt, oder einen Steuerberater
viele Grüße
 
Steuer is teuer..

wir haben vor etlichen Jahren die ähnlichen Erfahrungen gemacht :
Auskunftlich FA hieß es , nach Abschluß der Maßnahme in den Folgejahren entsprechend der Bestätigung des DS abzuschreiben.

Nach ca 13 Jahren Sanierung aber hatte das FA seine Meinung geändert und sprach von bauzeitnaher Abschreibung ..

Mein Vorschlag : Mit dem DS eine Vereinbarung schließen über Ziel und Dauer der Sanierung ( schriftlich )und damit zum FA
happy Gelingen
 
das mit dem jährlichen Päckchen stimmt:

jedes Jahr 9% der denkmalrechtlich anerkannten Bauleistungen über 10 Jahre.

die Frage ist bloß, wann kann ich damit anfangen?
das geht eben erst, wenn die Bescheinigung vom DS vorliegt, dass die beantragte Maßnahme abgeschlossen ist.

Zu bedenken ist auch, dass nur Erhaltungsaufwendungen absetzbar sind.

Beispiel:

alt:
120qm Wohnfläche, 300qm Nutzfläche

neu:
300qm Wohnfläche, 120qm Nutzfläche.

Steuerlich anzusetzen wären nur die Sanierungskosten für die 120qm Wohnfläche und 300qm Nutzfläche.
die Umwidmung von 180qm Nutzfläche in Wohnfläche sind ja keine Erhaltungsaufwendungen, sondern neu geschaffener Wohnraum (Fußböden, Bad, Türen etc...).

Das bekommt man nicht zurück.

Gruß

GE
 
Thema: Selbstgenutzte Denkmalschutzimmobilie: Abschreibungen
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