Denkmalbehörde erlaubt ersetzen von 60er Jahre Haustür nicht

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Cuddles

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Hallo zusammen,
wir haben nun in 5. Generation ein Haus von 1887 in Besitz und möchten es so originalgetreu halten wie möglich.
Nun müssen wir eine Haustür austauschen da diese einfach kaputt ist...diese Tür ist aus den 60er Jahren und nicht wirklich schön!
Haben der Denkmalbehörde nun Vorschläge für eine neue Tür gemacht (natürlich in Holz), welche in Anlehnung an die ursprüngliche Tür von 1887, ausgewählt wurde.
Die Denkmalbehörde will aber das wir die 60er Jahre Tür aufarbeiten und erlaubt keine andere Tür! Diese Tür ist nicht mehr zu retten und passt auch in keinster Weise zum Haus! Des weiteren soll sie Dunkelbraun bleiben obwohl die ursprüngliche Hellbraun war und unserer Meinung nach eine weiße perfekt passen würde!
Was können wir tun? Die 60er Jahre Tür ist doch nicht erhaltenswert!?

Dankbar für jeden Rat!
 
Denkmal

Das Haus wurde wahrscheinlich mit der jetzt vorhandenen Tür unter Denkmalschutz gestellt.

Der zuständige Sachbearbeiter bei der unteren Denkmalschutzbehörde will keine Änderungen zulassen, sondern besteht darauf alles so zu belassen, wie es zum Zeitpunkt der Erkennung der Denkmaleigenschaft war.
Das ist für einen normaldenkenden Menschen schwer nachvollziehbar, aber so ist die Denke der meisten Denkmalleute.
Also feststellen, inwieweit genau diese Art Tür dokumentiert ist.

Eventuell hilft ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter; sollte das nicht zielführend sein, hilft vielleicht das vorgesetzte Landesamt für Denkmalpflege.

Viel Erfolg
 
manchmal hilft auch eine Stellungnahme eines Fachbetriebes, dass sich eine Tür, die "nicht mehr zu retten ist", nicht an die heutigen Anforderungen an Isolierung und Sicherheitstechnik anpassen lässt.

In der Tat kann der DS aber auch Umbauten für erhaltenswert halten, die mit dem ursprünglichen Zustand des Hauses wirklich nichts zu tun haben.

Bei uns wurde eine Replik einer alten Tür erlaubt, da die alte nach den entsprechenden Umbaumaßnahmen (Ersatz der Schwellen, Innendämmung) weder komplett zu öffnen gewesen wäre, noch länger als wenige Jahre gehalten hätte, weil sie nicht zu dämmen war und so eine Kondensatfalle geworden wäre.

hier ist etwas Fantasie und schlüssige Argumentation gegenüber der Behörde gefragt.

Gruß
GE
 
Bitte einmal --

-- ein Foto der Tür aus den 60-iger Jahren einstellen und

eine Darstellung der angedachten Tür, deren Gestaltung der
Entstehungszeit des Hauses entspricht !
-
UND eine Ansicht des Hauses im momentanen Bestand.
-
Beste Grüße aus Nordsachsen, Andreas Milling
 
Vielen Dank für die Antworten!

Dokumentiert ist leider nicht viel... Es gibt nur eine grobe Beschreibung des Hauses und der Beamte wusste beim letzten Gespräch selbst nicht genau was jetzt unter Denkmalschutz steht und was nicht ... (Es wurde sogar eine Kunststoffhaustür direkt neben dieser Tür genehmigt ... muss man wohl nicht verstehen)
Ich denke wir werden es mal mit dem Gutachten versuchen und reden,reden,reden...Soll ja helfen!
Fotos von der Tür die ursprünglich drin war gibt es leider nicht und deshalb wird es gar nicht leicht die Behörde zu überzeugen, aber so schnell geben wir nicht auf !
 
Tja,

Inkompetenz oder Borniertheit, reden oder die nächste Instanz...

Es ist schon sehr seltsam, daß Ihr ein Denkmal aufwerten wollt, und die Denkmalbehörde das verhindern will. Da alter Familienbesitz, habt Ihr doch sicher Bilder mit der alten Tür? Das sollte dann wohl überzeugen können.

Ich habe glücklicherweise einen Flügel meiner alten Haustür noch im Keller gefunden, den zweiten ergänzt, das Behelfsteil aus DDR - Zeiten entsorgt und niemanden gefragt.

Grüße

Thomas
 
Thema: Denkmalbehörde erlaubt ersetzen von 60er Jahre Haustür nicht

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