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Traumhof
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Hallo Zusammen,
wir würden uns gerne den Traum vom Eigenheim erfüllen und sind bei unserer Suche, auf einen alten Bauernhof gestoßen, der laut Denkmalbehörde von 1670 ist.
Uns war von Anfang an klar das wir die tollen Eichenbalken, die Front, Dach etc. nicht verändern dürfen und das ist ja auch nicht weiter schlimm, weil sonst hätten wir uns dieses Objekt ja nicht ausgeguckt.
Was uns jetzt leider nachdenklich macht, ist das uns im inneren wenig Gestaltungsfreiraum gelassen wird.
Die Betreuerin war noch nie im Gebäude drinnen, sprich Sie weiß auch nicht wie es dort aussieht, bzw. was einmal war.
Und der jetztige Eigentümer möchte die Behörde auch nicht rein lassen.
Nun gut, um auf meine Fragen zurück zu kommen. Also im Haus sind im Erdgeschoss, wie auch auf der Ersten Etage jeweils 4 dicke Eichenbalken, diese wollen wir auch so beibehalten, nur in der 1. Etage ist die Decke zum Dach hoch so ungünstig gezogen, das wir nur eine Lichte Höhe von 2.20m haben. Es würde ausreichen, aber mit Möbeln wie Kleiderschrank würde es schon beklemmend werden. Haben es gerne Luftiger. Die Idee also die Decke zum Dach hin öffnen oder ein wenig höher setzten. Das wird uns aber nicht erlaubt, da wir so die Holzkonstruktion ändern würden. Sind die dicken Eichenbalken nicht die Holzkonstruktion? Oder zählt auch das worauf die Böden aufgebaut sind zur Konstruktion? Dann würden wir gerne die Räume, soweit es Baurechtlich möglich ist größer Gestalten, zur Zeit sind es sehr viele kleine Räume. Auch da wurde gesagt, das es eher nicht ginge. Wenn es aber doch Baurechtlich in Ordnung geht, dürfte das Denkmal doch eigentlich kein Thema sein oder? Was an Wänden ist denn in der Regel geschützt? Wobei der Eigentümer selbst sagt, dass seine Eltern und er selbst immer wieder umgebaut haben und nichts mehr so ist wie früher. Dann gibt es noch einen anderen großen Haken und zwar die Treppe. Die ist einfach in der hintersten Ecke "hingefrickelt" und Stufenmäßig gefährlich, aber auch unangenehm zu Betreten. Wann zählt diese Treppe nicht unter Denkmal? Die ist wohl nach dem Krieg dort eingebaut worden.Könnte man diese zur Not als Dekoelement stehen lassen und an anderer Stelle eine Normgerechte Treppe verbauen?
Das sind erst einmal meine Fragen, die mir auf dem Herzen liegen.
Wäre schön wenn es ein paar Tipps oder Ideen von euch gibt,wie man es trotz Denkmalschutz bewohnlich macht.
Viele Grüße und besten Dank!
wir würden uns gerne den Traum vom Eigenheim erfüllen und sind bei unserer Suche, auf einen alten Bauernhof gestoßen, der laut Denkmalbehörde von 1670 ist.
Uns war von Anfang an klar das wir die tollen Eichenbalken, die Front, Dach etc. nicht verändern dürfen und das ist ja auch nicht weiter schlimm, weil sonst hätten wir uns dieses Objekt ja nicht ausgeguckt.
Was uns jetzt leider nachdenklich macht, ist das uns im inneren wenig Gestaltungsfreiraum gelassen wird.
Die Betreuerin war noch nie im Gebäude drinnen, sprich Sie weiß auch nicht wie es dort aussieht, bzw. was einmal war.
Und der jetztige Eigentümer möchte die Behörde auch nicht rein lassen.
Nun gut, um auf meine Fragen zurück zu kommen. Also im Haus sind im Erdgeschoss, wie auch auf der Ersten Etage jeweils 4 dicke Eichenbalken, diese wollen wir auch so beibehalten, nur in der 1. Etage ist die Decke zum Dach hoch so ungünstig gezogen, das wir nur eine Lichte Höhe von 2.20m haben. Es würde ausreichen, aber mit Möbeln wie Kleiderschrank würde es schon beklemmend werden. Haben es gerne Luftiger. Die Idee also die Decke zum Dach hin öffnen oder ein wenig höher setzten. Das wird uns aber nicht erlaubt, da wir so die Holzkonstruktion ändern würden. Sind die dicken Eichenbalken nicht die Holzkonstruktion? Oder zählt auch das worauf die Böden aufgebaut sind zur Konstruktion? Dann würden wir gerne die Räume, soweit es Baurechtlich möglich ist größer Gestalten, zur Zeit sind es sehr viele kleine Räume. Auch da wurde gesagt, das es eher nicht ginge. Wenn es aber doch Baurechtlich in Ordnung geht, dürfte das Denkmal doch eigentlich kein Thema sein oder? Was an Wänden ist denn in der Regel geschützt? Wobei der Eigentümer selbst sagt, dass seine Eltern und er selbst immer wieder umgebaut haben und nichts mehr so ist wie früher. Dann gibt es noch einen anderen großen Haken und zwar die Treppe. Die ist einfach in der hintersten Ecke "hingefrickelt" und Stufenmäßig gefährlich, aber auch unangenehm zu Betreten. Wann zählt diese Treppe nicht unter Denkmal? Die ist wohl nach dem Krieg dort eingebaut worden.Könnte man diese zur Not als Dekoelement stehen lassen und an anderer Stelle eine Normgerechte Treppe verbauen?
Das sind erst einmal meine Fragen, die mir auf dem Herzen liegen.
Wäre schön wenn es ein paar Tipps oder Ideen von euch gibt,wie man es trotz Denkmalschutz bewohnlich macht.
Viele Grüße und besten Dank!