Wie verhält sich der Schallschutz bei durchlaufenden Holzbalken?

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fachwerk-I17528_201627134923.jpgHallo, da wir gerade unser Dachgeschoss ausbauen und in diesem zwei getrennte Wohnungen enstehen, stellt sich mir die Frage, wie wir hier den bestmöglichen Schallschutz realisieren können. Nach vielen Gesprächen haben wir uns nun für Knauf Diamantplatten entschieden für die Trennwand. Meine Sorge ist nun, dass diese Ihre Wirkung nicht entfalten können, da die Trennwand an zwei Punkten von ca. 10 cm starken Holzbalken druchstoßen werden. DIese Balken gehören zum Sprengwerk des Dachgeschosses, welches komplett sichtbar bleibt. DIe Balken zu entfernen ist statisch gesehen nicht möglich. Wird sich der Schall an der Wand den schwächsten Punkt suchen, und an den Balken entlang durch die Wand tragen lassen? Die Trennwand wir übrigens durch zwei Profilschienen, gedämmt und beidseitig doppelt beplankt gestellt. Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
 
Schallschutz

zum Balken kann ich Dir nichts genaues sagen, aber sicherlich wird es solche Nebenwege geben. Wichtig wäre die Abdichtung der Fuge zwischen Wand und Balken. unter zwei Ständer verstehst Du zwei getrennte Wände ? Es gibt sicher von Kauf dazu ein vollständiges System, nach dem du dich richten solltest. Grundsätzlich gilt aber, daß mit unterschiedlich dicke Beplankungen aber die Schalldämmung noch besser ist - also 2x 12,5 die eine Wand und 2x 15 mm (oder 3x12,5) die andere Wand. Wie sieht aber der Untergrund aus - durchgehende Dielung ? Dort liegt die größere Gefahr von Nebenwegen für den Schall.
 
Mit zwei Ständern meine ich zwei Profile nebeneinander mit Moosgummi getrennt. Ein komplettes System von Knauf ist mir leider nicht bekannt. Genau die Frage mit den Fugen Stelle ich mir auf und suche nach einer guten schalldichten Lösung ohne ständige Spannungsrisse. Der Boden ist tatsächlich Dielung und diese wird nachdem alle Wände stehen mit Fließestrich überzogen. Die Decken werden klassisch mit Isover ausgefüllt und angehängt.
 
DG- Ausbau

Treten Sie Ihren Planer in die Hacken.
Brandschutztechnisch sollte die Trennwand den Vorschriften Ihrer LBO entspechen.
Solche Trennwände sind nicht ohne und genau zu planen.
Ich würde versuchen Durchgänge zu vermeiden. Machbar sind sie aber aufwändig. Zur Aussteifung reicht auch ein Kopfband wenn es Zugkräfte übertragen kann.
Notfalls wird eine zweite liegende Stuhlsäule zusätzlich auf der anderen Seite aufgestellt.
Die Trennwand muß bis unter die Dachhaut gesetzt werden, es wird also herangedämmt.
Die lastverteilende Schicht der Decke muß ebenfalls getrennt sein. Die doppelte Ständerwand sollte komplett auf einem gesonderten Tragglied stehen, nicht nur eine Seite.

Was Schallschutzwände betrifft: Geben Sie den Begriff in eine Suchmaschine ein.
 
Hallo Herr Böttcher,

das mit dem einen Kopfband werde ich mir mal genauer ansehen. Klingt allerdings gut, wenn möglich. Die komplette Schallschutz Wand durch die Decke und Spitzboden bis unters Dach zu führen ist allerdings nicht möglich. Bitte kurze Erklärung zu gesondertem Tragglied und lastverteilende Schicht der Decke. (ist in meinem Fall die Dielendecke. Um diese zu trennen, müsste ich zusätzliche Balken einziehen, da die Dielen sonst frei hängen würden. Falls dies nur bei einer Seite der Beplankung möglich wäre, dann würde es evtl. gehen. Bei beiden Seiten wäre mein Deckenprofil ebenfalls frei hängend) Sowohl das betroffene Stockwerk, als auch der Spitzboden bekommen Trittschalldämmung und Estrich.
 
Schall- und Brandschutz

Sie haben es erfasst.
Die Trennwand wird auf ein zusätzliches Tragglied, einen Balken oder besser ein zusammengesetzten Profil (z.B. zwei U- Träger) gestellt das in ein Deckenfeld eingelegt wird. Rechts und links kommen noch Streichbalken daneben. Die tragen dann die Dielung, OSB usw. Darauf dann Schalldämmstreifen und (Trocken-)Estrich oder Gußasphalt.
Analog werden in der Decke ebenfalls rechts und links zusätzliche Sparren eingezogen die die Beplankung stützen. Notfalls kann man mit der Beplankung auch direkt an die zweischalige Wand gehen- das müsste geprüft werden.
Haben Sie überhaupt einen Planer?
Wenn nicht schauen Sie erst einmal in Ihre Landesbauordnung unter genehmigungspflichtigen Bauvorhaben nach.
 
Es wird hier ausschließlich ein Dachboden zu Wohnraum umgestaltet, welcher komplett privat genutzt wird. Ein Planer im Sinne von Baubegleitung ist tatsächlich nicht eingeschaltet. Meine Planer im weiteren Sinne waren die Meister der jeweiligen Gewerke. Gerne versuche ich die genannten Möglichkeiten umzusetzen. Allerdings bitte ich um kurze Erläuterung zu dem Fall mit der Decke. Bei Ausführung wie vorgeschlagen benötige ich doch neben den Balken, welche die Dielen stützen noch einen weiteren Balken an welcher das Deckenprofil verschraubt wird, oder? Wenn ich die Dielen links und rechts der Wand kappe hängt das kleine Stück an welches das Profil geschraubt wird ja frei? Denkfehler bei mir?
 
Genehmigung

Haben deine Planer dir nicht erzählt, dass ein Dachbodenausbau (selbst bei nur einer Einheit) genehmigt werden muss? Was du da tust ist illegal.
 
Nein, nein. Falsch erklärt. Plan und Baugenehmigung ist vorhanden. Allerdings war der Planer quasi nur für die Planerstellung zuständig und nicht für eine Baubegleitung. Die Trennwand entspricht mit den verwendeten Platten übrigens F90.

Nachdem die Frage nach dem gesetzlich vorgeschriebenem Ausbau und dem Planer auch geklärt ist, würde mich wirklich noch eine Antwort von Herrn Böttcher interessieren. Ein Balken links der Wand hält die Dielen, einer rechts das gleiche und? Einer dazwischen an welcher das Deckenprofil verschraubt wird?
 
wenn

Du kein System anwendest, dann hast Du auch keine F90, du nimmst es nur an - aber es ist nicht geprüft. Deine Worte "Ein komplettes System von Knauf ist mir leider nicht bekannt." Für solche Zulassungen geben die Hersteller viel Geld aus. Bei Bauabnahmen kann so etwas nachgeprüft werden und im Schadensfall wirst Du haftbar gemacht wegen falscher Ausführung. Lohnt sich das, ohne Ausführungsplanung zu arbeiten? Du hast ja selbst bedenken, daß es Probleme gibt, wenn auch nur beim Schallschutz. Mein Rat: nehme Herrn Böttchers Ratschläge ernst - er meint es gut mit Dir :)
 
Piano

Schau mal, ob die Piano Platte evtl. bessere Werte hat als die Diamant. Die Diamant ist für außen und 5-10mal teurer. Und schau, ob du wirklich F90 brauchst oder ob F30 reicht. Jede Zulassung wird sich spätestens beim Anschluss an die Holzdielen in Luft auflösen, denke ich.
 
Unser Bauamt

Bei max. 2 Nutzungseinheiten und gebäude geringer Höhe ist es F30. Dazu bis an die Dachhaut und die Rohdecke herangeführt. Und ich zitiere BauO NW "Werden in Dachräumen Trennwände nur bis zur Rohdecke geführt, so sind diese Decke und die sie tragenden und aussteifenden Bauteile mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 auszuführen."
Unser Bauamt hätte obendrein einen Schallschutznachweis, Belichtungsnachweis, 2. Rettungsweg, Statik darüber, dass die Decke die Lasten überhaupt trägt gefordert.
 
Ich glaub ich drücke mich missverständlich aus. Ich arbeite mal ein paar Dinge ab. Die Diamant hat laut Aussage Baustoffhändler bessere Eigenschaften als die Piano und kostet das doppelte. Die Diamantplatte hat doppelt beplankt F90, das die Deckenkonstruktion "nur" F30 hat ist mir bewusst, allerdings laut Bay BO auch ausreichend. Wenn die Gipsdecke an die Wohnungstrennwand anschließt, bildet sie ein F30 System, oder irre ich. Ich möchte tatsächlich, wie geschrieben den Ratschlägen von Herrn Böttcher auch Genüge tun, und die Trennwand aus Diamantplatten bis in den Spitzboden laufen lassen, aber hier fehlt mir gerade die MÖglichkeit der Befestigung des Deckenprofils. Hierzu benötig ich noch einen dritten Balken, oder? Statik hat die ausführende Zimmerei abgesegnet, Schallschutz erfüllt die Trennwand, Belichtungsnachweis und zweiter Rettungsweg war laut Plan ersichtlich und wurde genehmigt.

Das Gebäude ist übrigens als Gebäudeklasse 1 nach bay. BO eingestuft.
 
OK

OK, damit sind "meine" Punkte erledigt.
 
Falls noch jemand eine Antwort auf eine der Fragen meines letzten Beitrags hat, wäre ich sehr danbar.
 
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