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Berger
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Streichung aus Denkmalliste
Ist es möglich, ein denkmalgelistetes Haus aus der Liste ganz oder teilweise (nur für den inneren Bereich) streichen zu lassen?
Problem: Wir haben ein denkmalgelistetes verschiefertes Fachwerkhaus gekauft. Das Denkmal -seit 2001- umfasst das gesamte Gebäude, also auch den Innenbereich. Eine Beschreibung oder Bestandsaufnahme z.B. vorhandener oder verbauter Materialien des inneren Hauses liegt in der Denkmalliste nicht vor. Das Haus innen wurde vor und nach der Listung nicht durch die Denkmalbehörde aufgesucht.
Der gesamte Innenbereich wurde vom Verkäufer vor der Listung renoviert, jedoch nicht denkmalwürdig. Es sind definitiv die falschen Materialien verbaut worden, z.B. Rigipsplatten an allen Innenwänden, keine diffusionsoffen Farben, neue Treppe gebaut u.v.m. Möglich ist auch, dass ursprüngliche Fachwerkwände entfernt wurden -wahrscheinlich schon 70 Jahre her- und Träger nachträglich zur Stabilisierung eingebaut wurden und. Letzteres ist jedoch nicht mehr nachzuvollziehen. Pläne für das Haus liegen nicht vor. Insgesamt ist die Denkmalwürdigkeit im Inneren des Hauses von uns nicht nachzuvollziehen.
Unsere Sorge:
- Könnte die Untere Denkmalbehörde bei einer Sichtung und abschließenden negativen Bewertung der Denkmalwürdigkeit des inneren Hauses uns als Käufer belangen/auffordern, denkmalwürdig zurückzubauen? - Doch bis zu welchem Status, da keine Pläne vorliegen?
- Ist eine Streichung nur des Inneren des Gebäudes überhaupt im Sinne der Denkmalbehörde möglich, falls diese das Argument führen würden, dass der Einsatz falscher Materialien, (Rigips u.a.) Raumklima, Balkensubstanz schädigen und somit auch die Außenwände schädigen können, so dass auch die Außenhaut, also das äußere Denkmal in Gefahr wäre? Ist die Sorge nicht ein bisschen weit hergeholt?
- Oder wäre es möglich, ohne "Strafe" nur das Innere des Hauses aus der Liste streichen zu lassen?
Welche Schritte müssten wir unternehmen, um aus der Gefahrenzone des kostspieligen Rückbaues zu kommen?
freundlichen Gruss Berger
Ist es möglich, ein denkmalgelistetes Haus aus der Liste ganz oder teilweise (nur für den inneren Bereich) streichen zu lassen?
Problem: Wir haben ein denkmalgelistetes verschiefertes Fachwerkhaus gekauft. Das Denkmal -seit 2001- umfasst das gesamte Gebäude, also auch den Innenbereich. Eine Beschreibung oder Bestandsaufnahme z.B. vorhandener oder verbauter Materialien des inneren Hauses liegt in der Denkmalliste nicht vor. Das Haus innen wurde vor und nach der Listung nicht durch die Denkmalbehörde aufgesucht.
Der gesamte Innenbereich wurde vom Verkäufer vor der Listung renoviert, jedoch nicht denkmalwürdig. Es sind definitiv die falschen Materialien verbaut worden, z.B. Rigipsplatten an allen Innenwänden, keine diffusionsoffen Farben, neue Treppe gebaut u.v.m. Möglich ist auch, dass ursprüngliche Fachwerkwände entfernt wurden -wahrscheinlich schon 70 Jahre her- und Träger nachträglich zur Stabilisierung eingebaut wurden und. Letzteres ist jedoch nicht mehr nachzuvollziehen. Pläne für das Haus liegen nicht vor. Insgesamt ist die Denkmalwürdigkeit im Inneren des Hauses von uns nicht nachzuvollziehen.
Unsere Sorge:
- Könnte die Untere Denkmalbehörde bei einer Sichtung und abschließenden negativen Bewertung der Denkmalwürdigkeit des inneren Hauses uns als Käufer belangen/auffordern, denkmalwürdig zurückzubauen? - Doch bis zu welchem Status, da keine Pläne vorliegen?
- Ist eine Streichung nur des Inneren des Gebäudes überhaupt im Sinne der Denkmalbehörde möglich, falls diese das Argument führen würden, dass der Einsatz falscher Materialien, (Rigips u.a.) Raumklima, Balkensubstanz schädigen und somit auch die Außenwände schädigen können, so dass auch die Außenhaut, also das äußere Denkmal in Gefahr wäre? Ist die Sorge nicht ein bisschen weit hergeholt?
- Oder wäre es möglich, ohne "Strafe" nur das Innere des Hauses aus der Liste streichen zu lassen?
Welche Schritte müssten wir unternehmen, um aus der Gefahrenzone des kostspieligen Rückbaues zu kommen?
freundlichen Gruss Berger