Ärger mit dem Nachbarn

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn im Forum Lehm- & Holzbau im Bereich - Hallo Community! Ich habe vor 20 Jahren ein Blockhaus gebaut (Fichte, doppelwandig,Isoflockisolierung, außen 4 x mit öliger Holzschutzlasur...
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Lothar Stolpe

Guest
Hallo Community!
Ich habe vor 20 Jahren ein Blockhaus gebaut (Fichte, doppelwandig,Isoflockisolierung, außen 4 x mit öliger Holzschutzlasur gestrichen, innen unbehandelt). Mein Nachbar hat bei einer Fichte in seinem Garten, ca 10m von meinem Haus weg, vor 3 Jahren kurz über dem Boden Bast und Borke abgehackt, weil ???. Der Baum ist nun trocken,ist jetzt offensichtlich von Hausbock und Fichtensplintholzkäfer befallen. Er will ihn stehenlassen, aus Faulheit warten bis er umfällt/ um mich zu ärgern/ als Nahrungsquelle für die Vögel ... Sicher ist das eine Störung nach §1004 BGB. Welche Chance habe ich im möglichen Rechtsstreit, Recht zu bekommen? Wie groß ist die Gefahr, daß die Käfer mein Haus befallen? Ich denke, die Eier werden diesen Sommer in den Blockbohlenritzen abgelegt. Auch wenn die Larven in den trockenen Blockbohlen absterben werden, sichtbare Fraßgänge wären sehr schlecht. Wie lange steht eine trockene Fichte, bis sie durch Braunfäule auf meinen Zaun stürzen kann?
 
Wegen dem vermuteten Schädlingsbefall auf seinem Grundstück sehe ich da noch keine richtige Möglichkeit solange da keine Handlungspflicht besteht.

Aber wenn der Baum nicht mehr Standsicher ist und auf dein Grundstück zu fallen droht, dann schon.

Bei der Standsicherheit trifft ihn eine Kontrollpflicht, ob der Baum den nächsten Sturm übersteht ohne Dritte zu gefährden.


Vielleicht kennst du diese höchstrichterlichen Urteile schon, die passen ja auf deinen Fall zusammen ganz gut.

BGH, Urteil des V. Zivilsenats vom 16.2.2001 - V ZR 422/99 

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=22594&pos=0&anz=1

BGH, Urteil des V. Zivilsenats vom 21.3.2003 - V ZR 319/02

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25886&pos=0&anz=1

Aber übe dich bei solchen Streitigkeiten am Zaun etwas in Besonnenheit.

Wegen der Schädlinge würde ich mir nicht so große Sorgen machen und das beobachten.

Wenn es mit der Standsicherheit kurzfristig Probleme gibt, wende dich ans Bauordnungsamt oder rufe im Notfall die Feuerwehr.
 
Bauordnungsamt

oder Grünflächenamt - die sind vom Fach ! Je nach Stadt muß man mehrere Ansprechpartner suchen. Und natürlich den schriftlichen Hinweis per Einschreiben oder unter Zeugen in dessen Briefkasten.
 
Behörden werden aber nur tätig soweit eine Gefahr tatsächlich besteht. Soweit ist es ja wohl noch nicht.

Grundsätzlich kann jeder mit seinem Eigentum verfahren wie er will. Als Nachbar sollte man sich mit Wertungen über solches Verhalten möglichst zurück halten, weil es schlicht keine Grundlage gibt.

Auch wenn die Erwägungen noch so sachlich und gut begründet scheinen.

Da werden nur (falsche) Erwartungen enttäuscht.

Das sollte man sich von vornherein ersparen.

Selbstverständlich kann man den Nachbarn mal auf seine Beobachtung und Befürchtungen (freundlich) hinweisen.

Vielleicht bräuchte er auch Hilfe bei der Pflege?

Aber dann sollte man es auch belassen. Wenn lediglich abstrakte Befürchtungen bestehen.

Den Grundstückseigentümer trifft die Pflicht der Verkehrssicherung. Und als Nachbar sollte man erst im Gefahrenfall handeln.
 
zu Ärger mit dem Nachbarn

Danke für die Komentare. Ich wollte die Meinung von Holz- Fachleuten hören, wie wahrscheinlich ein Schädlingsbefall meines Hauses ist. Es wird ja unterschieden in Frischholzschädlinge und Nutzholzschädlinge. Mein Gedanke war: So groß sind die Unterschiede zwischen einer abgestorbenen trockenen Fichte und kammergetrocknetem Fichtenholz ja nicht,daß kein Befall von dem Baum ausgehen könnte. Die anderen Leser halten den Befall für sehr unwahrscheinlich bzw. von mir überschätzt. Das beruhigt mich.
Zu den anderen Punkten: * Der baum wird wohl vom Zaun weg fallen. Ich warte ab ....
* Mit meinem Nachbarn ist kein sachlicher Dialog möglich.(ist nicht nur meine Meinung) Mein Bestreben: Jeden Kontakt vermeiden. Was soll man von einem Mann halten, der die Borke eines Baumes abhackt, damit er vertrocknet und dann die Baumleiche einfach stehen läßt?
*Danke für die Links zu BGH- Urteilen. Danach wäre ja absolut unklar, ob ich die Beseitigung des Baums verlangen kann.
 
Ich denke du bist auf dem richtigen Weg. Älteres Holz wird vom Hausbock gemieden und in der Regel nur der Splintanteil befallen, alos dürfte dein Blockhaus vom Habitat her schon deutlich ungünstiger sein als die Fichte des Nachbarn.

Rechtlich meine ich, kommt ein Anspruch nach § 1004 BGB nur bei konkreter Gefahr in Betracht.

Für Verkehrssicherungspflicht sollte eine abstrakte Gefahr reichen und dafür ist der Nachbar verantwortlich.

Wenn was passiert, kann er dann seine Haftpflichtversicherung anrufen.

Bis dahin, lass etwas Großmut walten.
 
Thema: Ärger mit dem Nachbarn
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