Mangelhafte Parkettsanierung - Wertminderung? Nutzungsausfall?

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Manu

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Nach einem Wasserschaden (durch Starkregen mit Rückstau) wurden bei uns im Wohnzimmer, Arbeitszimmer und FLur 42 m² altes Eicheparkett (massiv) saniert. Unser Haus ist Baujahr 1937 und der Holzboden evtl. noch original. Zuletzt wurde er 2008 wunderschön renoviert. Leider musste diesmal wegen gravierender Mängel im jeweiligen Endergebnis dreimal (!) nachgebessert werden. D.h. unser Boden wurde viermal bis aufs Holz geschliffen und erneut lackiert. Im Flur musste am Ende sogar noch ein fünftes Mal nachgebessert werden, da die letzte Lackschicht voller Krümel war. Ein Alptraum für alle Beteiligten, der 9 Wochen dauerte. Durch die vielen Schleifgänge in den letzten Wochen hat der Boden im EG natürlich gelitten, da er dünner geworden ist. Unsere Hauptsorge ist, dass der Boden nun nicht mehr so robust ist und womöglich nicht noch einmal ohne deutliche Schäden abgeschliffen werden kann. Sollten wir hier eine Wertminderung geltend machen? Wie würde man diese berechnen? Und kann man eine Entschädigung verlangen für den unnötig langen Nutzungsausfall? Wir sind dankbar für jeden Rat!
 
Wertminderung nach Parkettsanierung

.. würde ich geltend machen.
Möglichst die verbleibende Stärke des Holzes über der Nut messen.
Bei üblicher Nutzung ist jedoch ein Abschleifen max alle 20-30 Jahre erforderlich,
sodass die Lebensdauer des Bodens evt höher ist als eure.

Da Schäden mit nochmals erforderlichem Schleifen möglich sind ist eine Wertminderung wegen reduzierter Restnutzungsdauer trotzdem sinnvoll.
Dh die Kosten einer Neuverlegung inkl Abriß des alten Bodens mit der Gesamtnutzungsdauer abzügl. schon verbrauchter Nutzung sollte etwa die Wertminderung ergeben.

Allerdings gibts dazu sehr unterschiedliche Gerichtsurteile-
am besten entsprechende Fachinstitute für Fußbodenbau befragen, Strehle, Hoyer, IBF Troisdorf uä.

Wenn tatsächlich nachweisbare Kosten wegen wiederholt notwendiger Sanierung angefallen sind ists relativ leicht, Schadensersatz zu bekommen, bloße Unbequemlichkeiten werden sehr unterschiedlich oder gar nicht vergütet- Anwalt für Baurecht befragen oder auch o.g. Institute.

Womit wurde der Boden behandelt und grundiert?
Wie war er 2008 behandelt worden?

Andreas Teich
 
Ich bin da skeptisch und sehe für Ersatzforderungen wenig Raum.


Also ob ein möglicherweise zu erzielender Verkaufserlös des Hauses dadurch gemindert ist, weil das Parkett mehrmals renoviert wurde ist fraglich.

Bestenfalls die verminderte "Lebenserwartung" wäre als Vermögensschaden erstattungsfähig.

Doch welchen (Rest-) Wert hat ein 80 Jahre alter Parkettboden?
Welche wirtschaftliche (Rest-) Nutzungsdauer wäre zu erwarten?

Zumal angezweifelt werden würde, ob nur durch die mehrmaligen Abtragung der misslungenen Beschichtung überhaupt ein merklicher Verlust an Holzstärke verursacht wurde.

Wenn dem doch so ist, wäre es möglicherweise günstiger gewesen die optischen Mängel zu belassen und die Minderung an (Geltungs-) Wert gegenüber einer sorgfältigen Ausführung erstattet zu bekommen.

Wenn ihr zusätzliche Kosten hattet wie Mietausfall oder Hotelkosten wäre das eventuell zu ersetzen.

Lediglich Beeinträchtigungen ,so ärgerlich diese auch immer sein mögen, sind es nur dann wenn sie sich erheblich auf die privaten Verhältnisse wirtschaftlich ausgewirkt haben.
 
Ich würde...

...auch eher über den Nutzungsausfall rechnen.

Die Wertminderung durch Dünnschliff ist logisch, aber konkret schwer nachweisbar und durchsetzbar. Ohne Gutachter kommt Ihr damit vermutlich nicht durch.

Da seid Ihr wohl auf ein paar parkettlegerische Volltrottel gestoßen.

Beim nächten Mal: besser ölen. Das sind die schöneren Böden, und ein künftiges Schleifen wird eher nach Jahrzehnten als nach Jahren fällig werden.

Grüße

Thomas
 
Thema: Mangelhafte Parkettsanierung - Wertminderung? Nutzungsausfall?
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