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Forumeintrag-Eintrag [forum 8798] {PDF / Druck} | | Region: Mittelfranken
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Allgemein > BaurechtBrandschutz Holzdecke Hallo, von unserem Bezirksschornsteinfeger habe ich erfahren, das in Gebäuden über 9 Meter Höhe eine Brandschutzdecke eingezogen werden muß. In unserem Fall würden im 2.OG die Unterseite der Fußbodenbretter des 3.OG ( Spitzboden, kaum genutzt ) zwischen den Deckenbalken sichtbar sein. Diese etwa 90 cm breiten Zwischenräume könnte man mit Gipskartonplatten verkleiden. Lieber wäre mir die Lehm Trockenputzplatte von Claytec, doch hierfür habe ich noch immer keinen bauaufsichtlichen Nachweis bezüglich Brandschutz erhalten. Zudem ist es fraglich, ob Platten, welche direkt von unten gegen einen Fußboden geschraubt und verputzt werden, nicht reisen, wenn man den Fußboden betritt. Weitere Deckenaufbauten sind wegen der ohnehin schon sehr niedrigen Raumhöhe nicht geeignet. Hat jemand Erfahrungen, ob durch Verwendung entsprechender Hartholzdielen die Brandschutzvorschriften auch erfüllt werden ?
Vielen Dank für Euere Ratschläge, Dieter Gleiß
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Brandschutzdecke Guten Tag Herr Gleiß,
nun ist Brandschutz in unserer föderalistischen Republik Ländersache. M.a.W.: die Bayerische Bauordnung ist mir in NRW in solchen Details ziemlich fremd. Ich rate Ihnen deshalb, einen Sachverständigen für Brandschutz zu kontaktieren.
In NRW wird für Gebäude mittlerer Höhe (7-22m FB-Höhe des höchsten Aufenthaltsraumes über Gelände)unter dem nicht genutzten Dachraum kein Brandschutz gefordert. Da sich alle Bauordnungen im Prinzip an der Musterbauordnung orientieren, sollte es mich wundern, wenn inhaltlich so schwerwiegende Diferenzen bestehen würden. Aber möglich ist bei uns alles.
Sollte es aber so sein, dann kommen auf Sie weit mehr Aufgaben zu als nur die Verkleidung der Dielenbretter. Zur Decke gehören auch die Balken, und der Feuerüberschlag aus dem Ständerwerk (oder den Dachsparren) in die Balkenlage muß auch ausgeschlossen sein.
...ist mir nicht bekannt... hallo herr gleiß, muss mich meinem kollegen voll ganz anschließen; habe aber von so einer forderung noch nichts gehört; dennoch kann man keine ferndiagnose stellen; man müsste hier ihren bezirksschornsteinfeger fragen, auf welche quellen er sich beruft; wir stimmen diese anforderungen meist mit den zuständigen kreisbrandräten bzw. ämtern f. zivil- u. brandschutz ab; sollte es wirklich so sein, dann reicht die decke allein nicht aus...; würde ihnen empfehlen, noch mal nachzufragen; winterliche grüsse aus mainfranken
architektur - innenarchitektur - denkmalpflege - generalplanung - gebäudemanagementMitglied der Fachwerk.de Community( Profil) architektenbüro greb | wolfgang greb | 23.12.03
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