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Damals, vor zwei Jahren:
Historische Baustoffe
Forumeintrag-Eintrag [forum 9132] {PDF / Druck} |
Denkmalschutz > Baurecht

Denkmalschutz??

Hallo!

Wir haben ein älteres Bauwerk erworben.

Ursprünglich sicher mal Fachwerk. Nun entdecke ich immer mehr Wände, die gemauert sind. Das Fachwerk durch Hohlblockziegel ersetzt.

Kann man da den Denkmalschutz nicht wieder los werden? Fachwerk freilegen ist nämlich nicht. Schade was das Aussehen angeht, aber auch positiv keine Gammelbalken, die einen böse überraschen können.

Hat jemand erfahrung mit derart verhunzten Denkmälern?

Vielen Dank im Voraus
Jürgen
Neu hier aber lernfähig.
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Jürgen Richter | 26.12.03
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kommt drauf an 

der Denkmalschutz liegt nicht immer auf der Konstruktion, das kann fuer die fruehere Nutzung zutreffen (typische Grundrissloesungen) oder auf Gestaltungsmittel an der Fassade. Dies waere als erstes zu klaeren. Selbstverstaendlich ist ein Denkmal auch aus einer Denkmalliste rauszukriegen, auch wenn es nicht der Sinn der Sache sein kann- da es als kulturelles Erbe Anspruch auf Schutz geniesst...
... für ein Gebäude mit Seele.
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Dritte Haut® Architekten | Peter Garkisch (Dipl.-Ing., Architekt) | 26.12.03

...baualtersplan...

hallo herr richter, sollten sie diesen schritt vorhaben, würde ich zuerst beim zuständigen landesamt für denkmalpflege den genauen eintrag abfragen -wie kollege garkisch schon erwähnt hat auf was legt der denkmalschutz bei ihrem objekt wert- und ihnen dann weiter zu einem baualtersplan empfehlen; hier werden anhand von forschungsergebnissen -vor ort und auch in möglichen archivalien- die einzelnen konstruktionsteile mit ihrem alter dargestellt; durchzuführen von kollegen mit entsprechenden kenntnissen bzw. in kombination mit restauratoren;
grüsse aus dem frankenland
architektur - innenarchitektur - denkmalpflege - generalplanung - gebäudemanagement
Mitglied der Fachwerk.de Community()
architektenbüro greb | architektenbuero greb | 27.12.03

Ist es noch ein Denkmal ?

Sehr geehrter Herr Richter,
wenn es auch Veränderungen an dem Gebäude gegeben haben sollte, entfällt nicht notwendig der Denkmalschutz. Sie sollten anhand der bisherigen Hinweise prüfen, was genau geschützt worden ist. Sollte davon nicht alles beseitigt sein, kann es durchaus ein Denkmal bleiben. Auch dann haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich einzelne Maßnahmen genehmigen zu lassen. Je weniger in schützenswerte Substanz eingegriffen wird, desto eher bekommen Sie die erforderlichen Genehmigungen.
Rechtsanwälte für öffentliches und privates Baurecht
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Brauner Schurgers Uhlenhut | Dr. Bernd Uhlenhut | 28.12.03
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