Allgemein > AllgemeinLBO Brandenburg
Hallo Gemeinde,
hab folgende Frage bzw. Problem.
Schreibt die LBO Brandenburg eine Höhe für Schrammborde vor?
Hab in der LBO gelesen, konnte aber nix finden. Bedeutet das nun dass hier lediglich eine Markierung genügt wie in anderen Bundesländern oder muss der Schrammbord eine min. und max. Höhe haben wie es wiederum einige andere BL vorschreiben?
Konkret geht es hier um den Flughafen BL Schönefeld.
Vielleicht stand ein Architekt, Ingenieur, Planer schon mal vor derselben Fragestellung und kann mir weiterhelfen.
Besten Dank und Gruß
jens
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Bauwerksanierung-PAAS | Jens H.Schröters | 02.09.08 | 1040x abgerufen |
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