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Beschränkte Wirksamkeit chemischer Holzschutzmittel [img 10941]
© L. Parisek
Upload am 02.07.07 / 1791x angezeigt
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Noch einige Anmerkungen zu Druckinjektionen:
Als direkte Bekämpfungsmaßnahme in sichtbaren Befallsbereichen empfiehlt sich ggf. das chemische Bohrlochtränkverfahren oder Druckinjektionsverfahren (siehe auch DIN 68 800/4 – Abschn. 5.3.8). Hierbei werden einzelne Hölzer angebohrt und über die entstehenden Hohlräume ein entsprechendes Holzschutzmittel entweder ohne Druck oder mit Druck in die gefährdeten Holzbereiche verpresst. Bei der Verpressung erfolgt dies unter Zuhilfenahme von so genannten „Injektoren“, die über ein Ventil den Verpressbereich abschließen. Bei diesem Verfahren werden natürlich immer nur Teilbereiche der Hölzer erfasst.
Es muß aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass mit einer bekämpfenden chemischen Behandlung nur ein begrenzter Abtötungserfolg erreicht werden kann (siehe Tabelle). Desweiteren ist anzumerken , dass jüngere Feldfoschungen zeigen, dass bei reinen Fraßgiften (z.B. Borsalz) ein Fressen durch die Larven teilweise verweigert wird und sich die Fraßtätigkeit dann in nichtbehandelten Holzbereichen fortsetzt.
Ergänzung:
Nach den bauaufsichtlichen Zulassungskriterien des DIBt wird die Wirksamkeit der Mittel bereits bei einer 80%igen Abtötung innerhalb eines definierten Zeitraums bescheinigt. Besonders die stark verzögerte Wirksamkeit der borathaltigen Mittel, die Aufnahmeverweigerung und die nicht genau einzugrenzenden Befallsbereiche schaffen zusätzlich Unwägbarkeiten.
Wir halten es daher in unserem Betrieb auch bei gewissenhaftester Ausführung für nicht sinnvoll, eine verbindliche Garantie über diesen neutral (DIBt) geprüften Wirkungsgrad von 80% hinaus zu geben.
Ich halte es gerade angesichts eines geplanten Ausbaues aus Investitions- und Substanzsicherungsgründen für sinnvoll, bei einem flächigen tierischen Holzschädlingsbefall holzschutztechnische Sanierungsmaßnahmen in Form einer Heißluftbekämpfung nach DIN 68800 Teil4 durchzuführen.
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