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Schwammbekämpfung [img 18625]
© Boris-A. Blenn
Upload am 30.07.09 / 2891x angezeigt
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Richtig. Man sollte dem Kunden nicht suggerieren, dass der Pilz vollständig im Mauerwerk abgetötet wird. Die Schwammsperrmittel wirken zwar fungizid, man kann aber eine vollständige Durchtränkung des Mauerwerks nicht mit vertretbaren Mitteln erreichen. Das Mycel wird also im Mauerwerk teilweise abgetötet, teilweise eingekapselt und dem Hungertod, dem jahrelangen Verharren bzw. der Trockenstarre o.ä. preisgegeben sowie eine chem. Sperre gegen neuerliches Durchwachsen erzeugt. Daher sollte auch nach einer fachgerechten Schwammsanierung gewisse Nutzungseinschränkungen, insbesondere im Keller hingenommen werden.
Eine chemische Bekämpfung im Erdreich (hier: der Kellerboden von Leobengl) ist nicht erlaubt. Dies wäre auch aktive Umweltverschmutzung. Abtragen der oberflächennahen Schichten wäre sicherlich zuvorderst durchzuführen.
Hier habe ich auch gleich eine Frage an die Fachkollegen etc.:
welche Erfahrungen habt ihr mit durchwachsenem Erdreich? Bisher beschränkten sich meine Beobachtungen auf Eindringtiefen von 10-15 cm, vielleicht auch mal 20 cm. Auf meinem beigefügten Foto (hoffentlich gut zu sehen): Strangmycel des Echten Hausschwamms im freigegrabenen Erdreich unterhalb eines Lagerholzes eines Dielenbodens. Es soll aber auch Fälle geben (habe ich persönlich noch nicht erlebt), bei dem EHS über einige Meter Erdreich hinweg Nachbarhäuser befallen hat.
Merkwürdig, dass dieses Thema sowohl in der DIN als auch im WTA-Merkblatt nicht angesprochen wird. Oder habe ich da was überlesen? Es geht hier immerhin um einen Bereich, der weder mit Schwammsperrmitteln behandelt werden, noch trocken gelegt werden kann...
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