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Historische Baustoffe
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Kein Bauantrag für Verschalung notwendig! [img 24708]
© bruve
Upload am 05.03.11 / 720x angezeigt
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Außenwandverkleidungen sind gemäß Sächs Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig. Nur bei Hochhäusern ist ein Bauantrag erforderlich, aber das dürfte hier niemanden betreffen... Ich kann mir nicht vorstellen, daß andere Bauordnungen viel strenger sind.
Der vorgeschlagene Aufbau von ca. 25 cm kommt schon aus ästhetischen Gründen nicht in Betracht, eher würde ich zu einer reinen Verschalung ohne jede Dämmung tendieren. Oder aber - und das geht mir immer wieder durch den Kopf - die Verschalung ohne Hinterlüftung gleich auf den Thermohanf. Dazwischen nur Kraftpapier, das war ein guter Vorschlag.
Nach meiner Einschätzung ist eine Hinterlüftung nur dann wirklich notwendig, wenn entweder die Vorsatzschale nicht schlagregendicht ist oder wenn der Aufbau von innen nach außen viel Feuchtigkeit leitet. Wir haben innen Wandheizung in Lehm, so daß da nicht viel Feuchte nach außen diffundieren wird. Außerdem könnte man über eine Be- und eine Entlüftungsöffnung in der Hanfschale nachdenken.
Es wäre schön, wenn nochmal jemand über etwaige Nachteile über unterlassene Hinterlüftung bei diffusionsoffenem Aufbau und Wandheizung berichten würde.
Viele Grüße vom Vierseithof, der bei 6000 (!) qm theoretisch bewohnbarer Fläche immer effiziente, finanziell tragbare und energetisch sinnvolle Kompromißlösungen erfordert.
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Lieber einen Fehler zuviel als eine Freude zuwenigMitglied der Fachwerk.de Community( Profil) bruve | 05.03.11
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Kommentare
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Quelle: Forum
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