..ja, da sitzen so manche ,
und die Aussenbereichssatzung ist nicht gerade bauherrenfreundlich !
Ihr braucht für euren Bauantrag , der auch die Umnutzung beinhaltet einen "Bauvorlageberechtigten" , sprich : Architektin , Bauing oä. .
Die Bauvoranfrage könnte man noch selber stellen , auch da sind ja