Es gibt Einschränkungen:
Die jeweiligen Bauleitplanungen der Kommunen. Die haben das Recht über Bausatzungen und Bauleitplanungen die äußere Gestaltung in Wohngebieten vorzuschreiben. Das beginnt mit Firstrichtung, Traufhöhen und Firsthöhen, Dachneigung, Art der Dacheindeckung, wie das Dach entwässe