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DIN Schriftzug [img 6224]

DIN Schriftzug  (Norm,Normen,Zählnummer), L.  Parisek,  - Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie das Bild in Orginalgrößer ansehen.
© L. Parisek
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DIN Schriftzug - Klicken Sie auf das Bild für ein grösseres Photo
Das DIN ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin (DIN Deutsches Institut für Normung e. V., gegründet 1917). Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Dieser Status wurde im Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland am 5. Juni 1975 anerkannt. Das DIN ist der runde Tisch, an dem sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung, Staat, d.h. jedermann, der ein Interesse an der Normung hat, zusammensetzen, um den Stand der Technik zu ermitteln und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in Deutschen Normen niederzuschreiben. Die fachliche Arbeit der Normung wird in Arbeitsausschüssen bzw. Komitees durchgeführt. Für eine bestimmte Normungsaufgabe ist jeweils nur ein Arbeitsausschuss bzw. ein Komitee zuständig, die zugleich diese Aufgaben auch in den regionalen und internationalen Normungsorganisationen wahrnehmen. Im Regelfall sind mehrere Arbeitsausschüsse zu einem Normenausschuss im DIN zusammengefasst. Zur Zeit gibt es 76 Normenausschüsse DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten, und sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen. Der Vorteil der einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Normen eindeutige Festlegungen sind. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen. Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Anwender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann. Wie entsteht eine DIN-Norm? DIN-Normen werden in den 76 Normenausschüssen und 5 Kommissionen des DIN mit insgesamt rund 3 300 Arbeitsausschüssen erarbeitet. Der zuständige DIN-Ausschuss nimmt die deutschen Interessen auch in den übernationalen Normungsorganisationen ISO/IEC und CEN/CENELEC wahr. Die fachliche Arbeit wird von Experten geleistet, die von den interessierten Kreisen (z. B. Hersteller, Verbraucher, Handel, Wissenschaft, Prüfinstitute) delegiert werden und die für die Arbeit in den Ausschüssen autorisiert und entscheidungsbefugt sind. Jedermann kann Normungsprojekte beantragen. Die Arbeitsprogramme der Ausschüsse werden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Standes der Technik entwickelt und international harmonisiert. Der Inhalt einer Norm wird im Wege gegenseitiger Verständigung mit dem Bemühen festgelegt, eine gemeinsame Auffassung zu erreichen. Wenn bei einem Normungsprojekt intern ein Konsens unter den Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Arbeit erreicht ist, werden diese in Form eines Norm-Entwurfes öffentlich zur Diskussion gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der Beratungsphase wird der Norm-Entwurf als Norm verabschiedet. DIN-Normen werden spätestens alle fünf Jahre überprüft. Entspricht eine Norm nicht mehr dem Stand der Technik, so wird der Inhalt überarbeitet oder die Norm wird zurückgezogen. Welchen Ursprung und damit welchen Wirkungsbereich (national, europäisch oder international)eine DIN-Norm hat, ist aus der Bezeichnung zu ersehen: DIN (plus Zählnummer, z. B. DIN 4701) Eine DIN-Norm, die ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung hat oder als Vorstufe zu einem internationalen Dokument veröffentlicht wird (Entwürfe zu DIN-Normen werden zusätzlich mit einem „E“ gekennzeichnet, Vornormen mit einem „V“). Die Zählnummer hat keine klassifizierende Bedeutung. DIN EN (plus Zählnummer, z. B. DIN EN 71) Europäische Normen sind DIN-Normen. Hier handelt es sich um die deutsche Ausgabe einer Europäischen Norm, die unverändert von allen Mitgliedern der gemeinsamen europäischen Normungsorganisation CEN/CENELEC übernommen wurde. (Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormung sind mit DIN ETS gekennzeichnet.) DIN EN ISO (plus Zählnummer, z. B. DIN EN ISO 306) Dieser Code spiegelt alle drei Wirkungsebenen wieder, die eine Norm haben kann: national,europäisch, weltweit. Der Werdegang ist folgender: auf der Grundlage einer Norm der internationalen Normungsorganisationen ISO wurde eine Europäische Norm erarbeitet, die als DIN-Norm übernommen wurde. DIN ISO (plus Zählnummer, z. B. DIN ISO 720) Hierbei handelt es sich um die unveränderte Übernahme einer Norm der ISO als nationale Norm.
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PARISEK saniert GmbH & Co KG | L. Parisek | 19.10.05
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