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Am besten man lässt das Wasser gar nicht erst
in den Keller. Denn die Haftungsfragen sind kompliziert, wenn es aufgrund
mangelnder technischer Ausrüstung zu Wasserschäden kommt - z.B. durch einen
Rückstau aus der Kanalisation. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des
Bundesgerichtshofs...