C
Chris
Guest
Hallo liebe Fachwerkhausbesitzer und Kenner..
wir wenden uns heute hier an euch, um eure kompetenten Meinungen zu hören.
Hier unsere bisherige Geschichte:
Wir (leider nicht privilegiert) beabsichtigen im Vest Recklinghausen ein Fachwerkhaus (Baujahr ca. 1780) zu kaufen. Das Haus liegt im sogenannten Außenbereich. Dieses Haus war bis vor drei Jahren vermietet und steht seitdem leer. Der derzeitige Besitzer und unser Verkäufer hat bereits beim zuständigen Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage gestellt, in welcher es um die Umnutzung der Tenne als Wohnraum ging und die Nutzung des Heubodens als Wohnraum.
Diese Voranfrage wurde ihm positiv beschieden, der Bescheid hat noch Gültigkeit.
HIerzu bestünde von uns die Frage, ob der auf ihn ausgestellte Bescheid (er ist kein Landwirt und nicht privilegiert) grundsätzlich für das Haus gilt und somit auch für uns nach dem Kauf? Oder gilt der Bescheid personenbezogen und wir müssen alles nochmal einbringen?
Weiterhin kam im Durchgang und Aufmaß des Hauses die Idee unserer Architektin auf, evtl eine zweite Wohneinheit (als Einliegerwohnung z.B. für Familienmitglied) zu errichten. Besteht bei einer solchen Maßnahme die Möglichkeit der Genehmigung oder brauche ich gar keine?
Fragen über Fragen wenn wir gekauft haben und die zwei Jahre geplante Umbauzeit vor uns haben werden kommen bestimmt nochmal einige Fragen auf.. bis ich mein Wissen dann hier auch mal teilen kann.
Vielen Dank für eure HIlfe und Einschätzung..
wir wenden uns heute hier an euch, um eure kompetenten Meinungen zu hören.
Hier unsere bisherige Geschichte:
Wir (leider nicht privilegiert) beabsichtigen im Vest Recklinghausen ein Fachwerkhaus (Baujahr ca. 1780) zu kaufen. Das Haus liegt im sogenannten Außenbereich. Dieses Haus war bis vor drei Jahren vermietet und steht seitdem leer. Der derzeitige Besitzer und unser Verkäufer hat bereits beim zuständigen Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage gestellt, in welcher es um die Umnutzung der Tenne als Wohnraum ging und die Nutzung des Heubodens als Wohnraum.
Diese Voranfrage wurde ihm positiv beschieden, der Bescheid hat noch Gültigkeit.
HIerzu bestünde von uns die Frage, ob der auf ihn ausgestellte Bescheid (er ist kein Landwirt und nicht privilegiert) grundsätzlich für das Haus gilt und somit auch für uns nach dem Kauf? Oder gilt der Bescheid personenbezogen und wir müssen alles nochmal einbringen?
Weiterhin kam im Durchgang und Aufmaß des Hauses die Idee unserer Architektin auf, evtl eine zweite Wohneinheit (als Einliegerwohnung z.B. für Familienmitglied) zu errichten. Besteht bei einer solchen Maßnahme die Möglichkeit der Genehmigung oder brauche ich gar keine?
Fragen über Fragen wenn wir gekauft haben und die zwei Jahre geplante Umbauzeit vor uns haben werden kommen bestimmt nochmal einige Fragen auf.. bis ich mein Wissen dann hier auch mal teilen kann.
Vielen Dank für eure HIlfe und Einschätzung..