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alfred1
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Hallo,
Habe mehrere Wohnungen in einem ca. 100 Jahre alten MFH in einem Assembleschutzgebiet erworben.
Nun soll von mir (bin selbständig) das Gemeinschaftseigentum saniert werden (Haus selbst ist in einem teilweise fürchterlichen Zustand). Fassade, Treppenhaus, neue zentrale Heizungs und WW Versorgung, Jugendstileigenagstüren etc...
Im Anschluss werden die einzelnen Wohnungen an Selbstsanierer oder mit einem Konzept verkauft.
Das Haus selbst steht unter Assembleschutz....
Wer bekommt nun welche Steuervorteile?
Ich der das Geminschaftseigentum saniert als Gewerblicher?
Wenn ja, kann ich dann diese Vorteile beim Verkauf der einzelnen Wohnungen prozentual an die neune Eigentümer weitereben?
Bekommt ein neuer Wohnunseigentümer der von mir eine UNSANIERTE Wohnung (Gemeinschaftseigentum ist dann bereits saniert) erwirbt auch steuerliche Vorteile?
Muss er Anleger sein als nicht selbst die Wohnung nutzen?
kann er auch Eigennutzer sein?
wo erhalte ich weiter Infos und welchen Gang muss ich wenn man was bekommt zuvor machen bevor ich mit den Arbeiten beginne
?
Da ich mit dem Erwerb der 4 Wohnungen die Mehrheitsanteile habe und wohl die restlichen Wohnungen auch zum Verkauf stehen bin ich dort Federführend....!!!!
Viele Grüße und vielen Dank für jede Info
Alfred
Habe mehrere Wohnungen in einem ca. 100 Jahre alten MFH in einem Assembleschutzgebiet erworben.
Nun soll von mir (bin selbständig) das Gemeinschaftseigentum saniert werden (Haus selbst ist in einem teilweise fürchterlichen Zustand). Fassade, Treppenhaus, neue zentrale Heizungs und WW Versorgung, Jugendstileigenagstüren etc...
Im Anschluss werden die einzelnen Wohnungen an Selbstsanierer oder mit einem Konzept verkauft.
Das Haus selbst steht unter Assembleschutz....
Wer bekommt nun welche Steuervorteile?
Ich der das Geminschaftseigentum saniert als Gewerblicher?
Wenn ja, kann ich dann diese Vorteile beim Verkauf der einzelnen Wohnungen prozentual an die neune Eigentümer weitereben?
Bekommt ein neuer Wohnunseigentümer der von mir eine UNSANIERTE Wohnung (Gemeinschaftseigentum ist dann bereits saniert) erwirbt auch steuerliche Vorteile?
Muss er Anleger sein als nicht selbst die Wohnung nutzen?
kann er auch Eigennutzer sein?
wo erhalte ich weiter Infos und welchen Gang muss ich wenn man was bekommt zuvor machen bevor ich mit den Arbeiten beginne
?
Da ich mit dem Erwerb der 4 Wohnungen die Mehrheitsanteile habe und wohl die restlichen Wohnungen auch zum Verkauf stehen bin ich dort Federführend....!!!!
Viele Grüße und vielen Dank für jede Info
Alfred