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Steffen Schieweck
Guest
Hallo Wissende,
ich bin Miteigentümer eines kulturhistorischen Einzeldenkmals (ehemals 4- jetzt 3-Seithof). In abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde haben wir mit der Sanierung der NICHT ZU WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHEN ZWECKEN genutzten Scheune begonnen - und möchten diese Kosten als Sonderausgaben in ansatz bringen.(9% über 10Jahre)Ich bewohne das Objekt nicht selber.
Frage 1: geht das überhaupt? - eine Bescheinigung der Behörde über die Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Zwecken bekomme ich-
Frage 2: hat jemand im Forum mit dieser Vorgehensweise Erfahrung oder kann mir einen Steuerberater empfehlen, der die Materie kennt?
ich bin Miteigentümer eines kulturhistorischen Einzeldenkmals (ehemals 4- jetzt 3-Seithof). In abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde haben wir mit der Sanierung der NICHT ZU WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHEN ZWECKEN genutzten Scheune begonnen - und möchten diese Kosten als Sonderausgaben in ansatz bringen.(9% über 10Jahre)Ich bewohne das Objekt nicht selber.
Frage 1: geht das überhaupt? - eine Bescheinigung der Behörde über die Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Zwecken bekomme ich-
Frage 2: hat jemand im Forum mit dieser Vorgehensweise Erfahrung oder kann mir einen Steuerberater empfehlen, der die Materie kennt?