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Fragen im Fachwerkhaus-Forum
Hallo, bin gerade auf eine interessante Formulierung bezüglich der Dämmung der obersten Geschossdecke gestoßen - danach greift die Dämmpflicht nicht, wenn es sich um eine Holzbalkendecke handelt. Und
Hilfreiche Beiträge
Herr Kurz - genau meine Meinung ;-) - die alten Häuser wurden doch unter ganz anderen Voraussetzungen gebaut ... Ja, Hauskauf verpflichtet doch innerhalb von zwei Jahren zum Dämmung der obersten Ge
Naja, Zwang entsteht durch Hauskauf ;-) Wurde zwar noch noch kontrolliert - aber man weiß ja nie ... Und gefunden hab ich das hier: http://www.dibt.de/de/data/EnEG_Staffel15.pdf S. 4 und 5 ..