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Interesse an Fachwerkhäusern und generell alten Hausbauweisen. Ich suche noch nach einem Haus...
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Fragen im Fachwerkhaus-Forum
Hallo! Bin mitten im Hauskauf, kleines Doppelhaus mit unten rum Ziegel, oberer Giebel Fachwerk mit Ziegelausfachung (so auch Innenwände), ca. 1850 bis 1870, kein Denkmalschutz. Das Ganze hinter DDR-Ze
Hallo! Ich habe mir heute (fürs erste eher flüchtig) eine Doppelhaushälfte mit Kaufoption angesehen und was mir ins Auge stach: Das Feldsteinfundament grätscht an einer Längsseite irgendwie ziemlic
Hilfreiche Beiträge
das hast du sehr passend ausgedrückt. So möchte ich solche Verordnungen auch verstehen... Hinterm Fachwerk soll ein unbeheizter Dachboden bleiben. Von innen sehen die Balken noch recht gut aus, ein
ich könnte jetzt noch 100mal schreiben, dass das aus dem nackten Verordnungstext für mich nicht eindeutig hervor geht, Begründung siehe oben. Aber das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
wenn nicht aus § 9 (3) ersichtlich wäre, dass sich § 9 (1) eben nicht nur auf vollständige Änderungen (in diesem Falle der Erneuerung des Außenputzes) bezieht, sondern auch auf Teilflächen. Und Putzfl
und genau das geht aus der Verordnung nicht hervor, lediglich aus der zitierten Kommentierung und nur, wenn dafür der alte Putz nicht abgeschlagen wird. Letztendlich möchte ich einfach wissen, was
nur ist die entsprechende Stelle in § 9 EnEV und zugehörig in Anlage 3 Pkt. 1b auslegungsfähig. Und ich selbst hätte es nun eher so ausgelegt, dass, lt. Verordnung, zumindest ein Antrag auf Befreiung
Ich meine nicht Austausch von Fenstern, sondern neu in die (Katen-)fassade eingelassene, evt. auch vergrößerte Fenster. Das bräuchte wohl eine Genehmigung... Andererseits braucht jedes altes Haus auch