28.08.2006, Liebe Kerstin,
leider gibt es immer noch viele schwarze Schafe bei den Maklern...Ich bin selber Maklerin im Bereich historische und ländliche Immobilien und bestrebt, durch ehrliche Dienstleistung dieses Image aufzubessern...
Bitte bedenke jedoch, dass ein Vorvertrag nur dann rechtskräftig gültig ist, wenn er von einem Notar aufgesetzt/unterzeichnet wurde. Durch einen privat aufgesetzten Vorvertrag setzt man jedoch sicher ein deutliches Zeichen für seine feste Kaufabsicht. Ich würde als Kunde auf ein "Kennenlernen" des Verkäufers bestehen, dann kann man bei der Person punkten, die letztendlich die Entscheidung fällt, wer das Objekt bekommt.
Gibt es für ein Verkaufsobjekt mehrere "ernsthafte" Kaufinteressenten, so teile ich diesen Umstand den Interessenten mit (alles andere wäre unfair, so wie in Deinem Fall), leite ein Zusammentreffen mit dem Verkäufer ein und überlasse ihm die Entscheidung, wem er sein Objekt verkaufen möchte. So ist es durchaus auch schon vorgekommen, dass ein Interessent mit einem niedrigeren Gebot den Zuschlag erhalten hat, weil er dem Verkäufer sympatischer war. Ich halte dies für die einzige realisierbare Möglichkeit, im Interesse aller...