Nutzungsänderung Pferdestall zu Wohnhaus

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Simone K.

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Guten Tag. Wir besitzen aus dem Familienstand einen kleinen Resthof im Außenbereich, momentan noch verpachet, jedoch werden dort aktuell keine Tiere mehr gehalten und die Pächterin lässt den Hof sehr verkommen. Nun würden wir gerne, natürlich unter Einhaltung der normalen Kündigungsfristen für die Pächterin, den Hof für uns als zukünftigen Familienwohnsitz umbauen,.
Konkret: Das kleine, überaus baufällige Wohnhaus abreissen, einen der beiden Ställe ( der Pferdestall aus dem Jahre 1989) zum Wohnhaus umbauen, den anderen Stall weiter für eine kleine Hobbytierhaltung sowie als Abstellfläche nutzen.
In der ursprünglichen Planung des Stalles wurde eine zukünftige Nutzung als Wohnraum von meinem Großeltern bedacht, alle Leitungen/ Anschlüsse sind vorhanden. Jedoch müsste noch vollumfänglich alles beantrag werden, insbesondere im Aussenbereich müsste einiges verändert werden.

Hat hier jemand Erfahrungen/ Tips mit solchen Vorhaben und wie die Aussicht auf Genehmigung aussieht ?

Vg und herzlichen Dank, Simone K.
 
Aussenbereich + Umnutzung

Die Ausganbgssituation berührt zwei Punkte:
.1 Bauen im Aussenbereich nach §35 BauGB: bezieht sich auf sog. "privilegierte" Nutzungen, wie z.B. Landwirtschaft, Gartenbau etc. Wenn die Nutzung wegfällt, kann auch das Nutzungsrecht für die Immobilie entfallen oder eingeschränkt werden. Das bleibt zu prüfen und mit den Baubehörden primär zu klären.
2. Umnutzung nach dem Baurecht, z.B. Nutzung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäudeteile zu Wohnzwecken ist bauantragspflichtig und kann in Kombination mit Pkt. 1 etwas komplexer werden.
Die bereits vorgerüsteten Leitungen und eventuell andere vorbereitende Baumaßnahmen in diesem Bereich seitens der Großeltern sind also zunächst nicht genehmigt.

Ich empfehle aus der Erfahrung mit solchen Projekten, einen altbauerfahrenen Architekten erst einmal mit einer bau- und planungsrechtlichen Bestandsaufnahme zu beauftragen, die Situation rechtlich auf Möglichkeiten und Problematiken hin zu untersuchen und bewerten zu lassen.

Der Architekt sollte Ihnen dann prinzipielle Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen können. Danach sollte in einem Sondierungsgespräch zwischen Architekt und Behörde die von Ihnen gewünschten Varianten der Nutzung/Umnutzung mündlich vorab geklärt werden. Dabei können durchaus Meinungen aufeinanderprallen, die aber rechtlich sauber gelöst werden müssen, um Sie handlungsfähig zu machen. In der Regel wird nach dieser mündlichen Abstimmung eine sog. Bauvoranfrage (BVA) gestellt, in der diese Punkte schriftlich bestätigt werden. Auch werden in dieser BVA ggf. andere Behörden gehört, die sich zu der speziellen Situation äußern könnten: Naturschutz, Artenschutz, Wasserbehörde etc.

Erst nach diesem positiven Vorbescheid kann der Architekt mit der eigentlichen Planung nach HOAI für ein Bau- oder Umbauvorhaben beginnen, die dann in einem Bauantrag mündet

Bevor diese grundsätzlichen Fragen nicht eindeutig und schriftlich geklärt worden sind, sollten Sie NICHTS unternehmen, weder bauen, noch abreissen noch weitergehende Visionen entwickeln.

Einige weitergehende Informationen zu diesem Prozedere finden Sie auf meiner Internetseite
 
Thema: Nutzungsänderung Pferdestall zu Wohnhaus

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