Bestandsschutz bei Brandwand inkl. Fenster

Diskutiere Bestandsschutz bei Brandwand inkl. Fenster im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Community, seit ca. 4 Monaten baue ich ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahr 1780 um. Darin befindet sich eine Gaststätte um...
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Marcel

Guest
Hallo Community,

seit ca. 4 Monaten baue ich ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahr 1780 um. Darin befindet sich eine Gaststätte um Erdgeschoss und zwei Wohneinheiten je im 1. Obergeschoss und je im Dachgeschoss. Sämtliche Baumaßnahmen (Dachsanierung, Neubau Treppenhaus, Erhalt Fachwerkwände Innen, Sanierung mit historischen Baumaterialien wie Lehm, Stroh, Holz, etc.) wurden im Vorfeld mit dem Amt für Denkmalschutz und den zuständigen Baubehörden besprochen und genehmigt.

Eine Wand (Holzständerbauweise mit ausgemauerten Lehmgefachen) befindet sich auf der Grenze zum Nachbar. In dieser Wand befinden sich insgesamt 6 Fenster, die beibehalten werden sollen. Nun hat der Zuständige im Landratsamt auf den jetzt gültigen Brandschutz hingewiesen und angeordnet, dass die Fensteröffnungen in der Wand zum Nachbar zu schließen und die Fachwerkwand brandschutztechnisch zu ertüchtigen ist. Für mich sowohl planungstechnisch als auch finanziell eine Katastrophe, da die Räume innen bereits anhand der alten Fensteröffnungen ausgerichtet und geplant sind.

Für die hier angesprochene Wand zum Nachbarn inkl. der Fensteröffnungen gibt es einen genehmigten Bauantrag aus dem Jahre 1963. Deshalb berufe ich mich auf den Bestandsschutz, um die Fensteröffnungen als normale Fenster zu erhalten. Der Zuständige im Landratsamt erkennt dies allerdings nicht an und erwartet, dass die Fenster geschlossen oder als F90 Fenster geschlossen (sehr teuer) hergestellt werden.

Was kann ich tun? Wer hat Erfahrungen mit dieser Konstallation? Kann mir evtl. ein Prüfsachverständiger helfen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Marcel
 
Bestandsschutz?

Die Argumentation mit Bestandsschutz ist schwierig. Wäre evtl. ein Weg, wenn dort das älteste historische Fenster vorhanden ist und aus Denkmalsicht erhlaten werden soll (dann evtl. kompensierbar durch Ersatzmaßnahme z.B. Kastenfenster innen G30) . Die reine Fensteröffnung ohne altes Fenster löst erstmal Brandschutzanforderungen aus.
Ihr Haus wird sicherlich noch weitere Abweichungen von den aktuellen Brandschutzanforderungen haben. Haben Sie einen Brandschutzplaner bzw. ein ganzheitliches Brandschutzkonzept mit formulierten Abweichungen und zugehörigen Kompensationsmaßnahmen? Dies könnte statt durch das Bauamt dann alternativ von einen Brandschutzsachverständigen geprüft werden. Es wird aber sicherlich bei Auflagen für die Grenzwand und die dortigen Öffnungen bleiben, vielleicht mit etwas reduziertem Aufwand.
 
Brandschutz geht vor Bestandsschutz

was ist denn auf der anderen Seite der Grenze? Hoffläche, Weide ... ein Gebäude? Zunächst würde ich mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen um auszuloten was hier möglich ist. Je nach Situation und Willigkeit des Nachbarn kann man die Situation mit einer Baulast klären oder gar einen Grundstücksstreifen abkaufen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Erläuterungen zu Fragen

Vielen Dank für die ersten schnellen Antworten.

An die Grenzwand schließt der Hof meines Nachbarn an. Dieser ist etwa 5 Meter breit, dann kommt das Haus. Das schwierige an der Sache mit dem Nachbarn ist, dass er vor 2 Jahren gestorben, sich nun über 30 Erben mit dem Grundstück befassen und ein Nachlassverwalter das Grundstück verkaufen will/soll. Da stößt natürlich jede Minderung (bspw. Bauverbot für den Hof oder ähnliches) nicht auf offene Ohren.

Was sind Kastenfenster innen G30? Das habe ich bislang noch nicht gehört. Ja, ich habe einen Brandschutzplaner und ein ganzheitliches Brandschutzkonzept von einem früheren Brandschutzplaner. Der war der Sache allerdings nicht gewachsen und sehr, sehr unzuverlässig, weswegen ich gewechselt habe. Was ist Brandschutzsachverständiger, was tut der und was kostet so etwas?

Herzlichen Dank im Voraus!
 
Brandschutzsachverständiger

Sie haben grundsätzlich die Wahl das Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde (das Landratsamt) bzw durch einen eigenen Brandschutzsachverständigen prüfen zu lassen. Im Brandschutzkonzept müssen die Abweichungen des Bestands hinsichtlich der jetzigen Brandschutzanforderungen benannt werden und Ersatzmaßnahmen definiert werden. Die Abweichungen und Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen der Brandschutzprüfung bewertet und ggf. müssen Nachbesserungen erfolgen.

Wenn sie schon am Bauen sind, erfolgt die Prüfung des Brandschutzes wohl schon über das Landratsamt und es wird Auflagen in der Baugenehmigung und eine Aussage zu den beantragten Abweichungen geben?

Die jeweiligen Prüfer, egal ob Bauaufsicht oder Brandschutzsachverständiger, bewerten die Situation und den Bestandsschutz teilweise unterschiedlich, so dass sich je nach Prüfendem unterschiedliche Anforderungen an den baulichen Brandschutz ergeben. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Prüfer vor Einreichung des Brandschutzkonzepts wäre sinnvoll gewesen.
 
Thema: Bestandsschutz bei Brandwand inkl. Fenster

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