Baugenehmigungspflicht

Diskutiere Baugenehmigungspflicht im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag! Ich und noch drei andere Menschen haben ein altes Fachwerkhaus gekauft. Dieses steht NICHT unter Denkmalschutz. Bei einer Fassade...
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Lucie Engel

Guest
Guten Tag!

Ich und noch drei andere Menschen haben ein altes Fachwerkhaus gekauft.
Dieses steht NICHT unter Denkmalschutz.

Bei einer Fassade müssen mehrere Balken ausgetauscht werden, auch die gesamte Schwelle muss ausgetauscht werden.

Wir bekommen leider keine klare Auskunft beim lokalen Bauamt, ob diese Baustelle-n baugenehmigungspflichtig sind oder nicht.
Ja, es geht an der Statik, aber das Gebäude soll so bleiben wie es gerade ist, die Balken werden nur ausgetauscht.

Die LBO NRW besagt in Paragraf 62 Absatz 4 "Verfahrensfrei sind Instandhaltungsarbeiten".
Meine Frage ist somit: weiß wer von euch, ob das Austauschen von Fachwerkbalken unter "Instandhaltungsarbeiten" fällt?
Wir wollen es gerne klären bevor wir uns vielleicht unnötiger Weise an einem Baugenehmigungsantrag setzen...

Vielen Dank für eure Hilfe,

Lucie
 
Instandhaltung/Instandsetzung

Der Austausch ganzer Fachwerkteile ist eine Instandsetzung, die einen ggf. statisch nicht geringfügigen Eingriff in das Bauwerk bedeutet. Beim Austausch von Schwellbalken muss ggf. auch vorab eine statisch nachgewiesene Abfangung eingerichtet werden. Zudem wird das Bauteil und dessen Gründung (Sockel, Fundament) auch nach den heutigen Anforderungen bemessen werden müssen und das kann eventuell eine erstmalig ausreichende, frostfreie Fundamentierung bedeuten, wenn sich nicht gerade Kellerwände unter der zu erneuernden Fussschwelle befinden.

Ich gehe von einer Bauantragspflicht aus, für die Sie einen Architekten benötigen. Oder einen Zimmermann, der bauantragsbefugt ist. Einen dieser beiden Fachleute sollten Sie auf jeden Fall zu einer Beratung hinzuziehen, bevor Sie weitergehende Entscheidungen treffen
 
Bauvorschriften

sind nicht so ganz einfach oder gar zu zu verstehen. ;-)
So wie ich es sehe ist eine Instandhaltungsmaßnahme, also keine Meldepflicht.
Dazu noch eine Frage:
Wollt ihr die Schwelle selbst tauschen oder mit / von einem Fachunternehmen?
Wenn ihr euch solch ein Projekt antut und (noch) keine Erfahrung habt, sucht euch einen Fachmann / -frau, die auch anschaut was noch gemacht werden muss.

Viel Erfolg und Spass, das kann es auch machen, solch ein Projekt.

Klaus
 
Thema: Baugenehmigungspflicht

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