Einschätzung bzgl. Planungsfehler bei fehlender Fassade an der Wetterseite

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Bauherren

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Hallo liebe Fachleute,

Situation:

Wir haben ein Fachwerkhaus aus unbehandelten Eichenbalken eingerichtet, welches wie folgt aufgebaut ist:

Zwischen EG und OG gibt es eine Auskragung ca. 40 cm
Zwischen OG und OG sind die Rähmbalken mit ca. 3-4 cm Versatz nach Außen verlegt und mit einer Wassernut versehen.

Problem:

Auf der Wetterseite beim Schlagregen dringt im DG und OG Bereich das Wasser nach innen durch. Die Wetterseite befindet sich in einer exponierten Lage. D. h. Keine Bäume etc. vor der Wand.

Nach der Bewertung der Zimmerei und des Architekten liegt die Ursache daran, dass das Wasser zwischen den Balkenverbindungen eindrängt und daraus die Wasserschäden entstehen.

Lösung:

Die Maßnahme, die Zimmerei und der Architekt momentan empfehlen ist die Verschalung der Wetterseite. Da es die Wetterseite normalerweise verschalt, um gegen Schlagregen zu schützen.
Dies ist natürlich auch die Standard-Maßnahme, welche man in der Literatur findet.

Fragen:

Während der Planungsphase war die Verschalung der Fassade vom Architekten als nicht unbedingt notwendig gesehen. Insbesondere wegen der zusätzlichen Maßnahmen wie Auskragung und der Versatz mit Wassernut. Die Kosten für die Fassade/Verschalung sind somit in der Kostenplanung nie berücksichtigt worden.

Wir sehen die fehlende Verschalung der Fassade als Planungsfehler. Die zusätzlichen Kosten für die Verschalung sind grundsätzlich als Sowieso-Kosten zu sehen. Der Architekt hat kein Verzicht auf die zusätzlichen Risiken von uns unterschrieben bekommen.

Wie schätzen Sie es ein? Ist die fehlende Verschalung als Planungsfehler des Architekten zu sehen?
Falls ja, wie wird man es nachweisen? Gutachter? Welche Kosten lassen sich damit geltend machen?

Nach unserer Einschätzung könnte man bei folgenden Positionen die Kosten sparren und gegen den Architekten geltend machen:
Streichen der Wetterseite mit Farbe,
Die Balken könnte man einfacher gestallten, damit die Menge des Holzes geringer wird,
Die Massen der Balken könnte man auf statisch notwendige Maß einschränken. D. h. Der optische Aspekt wäre unbedeutend,
Das Eichenholz könnte man gegen z. B. Kiefer ersetzten.

Fällt Ihnen noch was auf?

Für jegliche Hinweise werden wir sehr dankbar.

Viele Grüße
Unsichere Bauherren
 
Gute Frage

Aber hier nicht so einfachzu beantworten. Dazu bedarf es eines versierten Rechtsanwalts für Bau- und Planungsrecht. Grund dafür sind die Feinheiten in den vorliegenden Verträgen und Niederschriften, deren zeitliche Reihenfolge und so weiter. Also einen guten Anwalt konsultieren und dann das Restrisiko abwägen und entscheiden. Viel Glück. Andreas Wugk,
 
Ergebnis

Vielen Dank für die Antwort.

Wir haben den Vorschlag angenommen und haben mit einem Anwalt für Bauchrecht gesprochen. Das Ergebnis ist, dass nach seiner Bewertung ein klares Planungsfehler vorliegt.

Ein Aspekt welches man berücksichtigen muss, ist ob eventuelle Hinweise, dass eine Verschalung notwendig war, von der auszuführenden Firmen (in Richtung Architekt) gab. Dies war bei uns auch der Fall.

Seine Empfehlung war einen öffentlich bestellten Sachverständiger zu beauftragen, der einen technischen Planungsfehler im Bezug auf Stand der Technik bestätigt.

Ein formales Planungsfehler der Architekten kann ein Gutachter formal nicht feststellen. Dies kann normalerweise nur durch den Richter erfolgen. Der Richter greift aber im Normalfall auf eine Begutachtung zurück. Die Begutachtung, die durch BH bestellt wurde, kann aber von der andere Seite (Architekt) vom Gericht widersprochen werden. Falls es der Fall ist, bestellt der Richter einen "eigenen" Gutachter. Das Ergebnis wird aber wohl der gleiche.

Wir haben aber einen "private" Gutachtung trotzdem bestellt. Das Ziel ist den Fehler dem Architekten eindeutig darzustellen, dass ein (technischer) Planungsfehler vorliegt. Damit erhoffen wir uns eine Einigung mit dem Architekt ohne gerichtlich vorgehen zu müssen.

Unsichere Bauherren
 
Thema: Einschätzung bzgl. Planungsfehler bei fehlender Fassade an der Wetterseite

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