Denkmal-> (nicht original) Bodenbelag und Türen erneuern. Braucht's eine Genehmigung?

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Annadks

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Guten Tag zusammen,

wir haben Ende 2019 eine 190qm Eigentumswohnung in einem Kulturdenkmal gekauft. Die Kaufabwicklung läuft noch, sodass wir die Schlüssel zu der Wohnung erst in ca. zwei Wochen erhalten werden.
Das Haus wurde erst 2009 aufwändig saniert und zu Wohnraum ausgebaut.

Aktuell liegt in den Wohnräumen billiges bzw. billig aussehendes Buche Laminat. Was darunter liegt wissen wir nicht und die Verkäufer und der Makler konnten uns auch keine Auskunft darüber geben. Alle Wohnraumtüren und Zargen sind in holzfurnierter Ausführung- ebenfalls Buche. Uns gefällt beides überhaupt nicht.

In der Baubeschreibung von 2009 steht hinsichtlich Bodenbeläge dass eine Instandsetzung vorhandener Bodenbeläge erfolgt und wo erforderlich, neue Holzbodenbeläge verlegt werden. (An dieser Stelle wundert mich schon dass Laminat liegt, das ist doch kein Holzboden?)

Da aktuell Laminat liegt, gehe ich davon aus dass kein Bodenbelang drin war der Instand gesetzt wurde. Daraus schließe ich dass wir einfach so den Laminatboden entfernen und einen Parkett verlegen dürfen. Ganz ohne Genehmigung oder?
Die Türen sind vom Material und Erscheinungsbild ja auch nichts was schützenswert wäre. Dürfen wir diese dann auch einfach so austauschen?

Ich bedanke mich für Antworten im Voraus und wünsche allen ein schönes Wochenende!
Anna
 
Besser Genehmigung einholen

Es macht Sinn, vorher eind denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. In meinem Fall hat sogar der Landkreis den Architekten bezahlt. Wir haben gemeinsam alle geplanten Veränderungen aufgelistet. Die Denkmalbehörde hat dies dann mit einer Auflage genehmigt. So habe ich Rechtssicherheit und kann die Kosten steuerlich absetzen.
 
Eigentum muss nicht Substanz betreffen!

Eigentümer zu sein bedeutet nicht zwingend, dass die Substanz des Gebäudes (Böden usw) auch Ihnen gehören! Im Gegenteil! Alle Substanz gehört zum Gemeineigentum,- Sie müssen nicht nur den Denkmalschutz, sondern auch die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis bitten! Das wird oft übersehen und kann kostspielig enden. Aktuell dazu auch Terra Xpress im ZDF (Fliesen entfernen auf eigenem Balkon obwohl der Gemeineigentum).
 
Laminat und Fertigtüren im Denkmal austauschen

Derart primitive Bauteilen können sicher problemlos ausgetauscht werden-
Laminat wird ohnehin nur lose verlegt-
allerdings würde ich vorher beim Denkmalamt nachfragen und ohnehin immer den vorgefundenen Zustand dokumentieren, da evt Denkmalschutzauflagen verletzt wurden.
Evt interessiert sich neben dem Denkmalschutzamt das Finanzamt dafür, falls Auflagen verletzt oder falsche Angaben gemacht wurden.

Evt bekommt ihr kostenfrei einen neuen Boden-
ggf vor weiteren Maßnahmen Fachanwalt für Baurecht konsultieren.

U.U. befindet sich noch der Originalboden unter dem Laminat.
Das muß ja dokumentiert sein und Rechnungen müssen auch noch vorliegen.
 
Denkmal

Hallo, wenn es sich um ein Einzelkulturdenkmal handelt, würde ich …. im eignen Interesse eine denkmalschutzrechtlche Genehmigung einholen. Das geht formlos und wird steuerlich wirksam.
Wenn es nur ein "Teil einer geschützten Gesamtanlage" ist, können Sie machen was Sie wollen…… wenn die Miteigentümer einverstanden sind .
viele Grüße
 
Gefährlich:

"allerdings würde ich vorher beim Denkmalamt nachfragen und ohnehin immer den vorgefundenen Zustand dokumentieren, da evt Denkmalschutzauflagen verletzt wurden.
Evt interessiert sich neben dem Denkmalschutzamt das Finanzamt dafür, falls Auflagen verletzt oder falsche Angaben gemacht wurden."

Generell: Dokumentieren: Unbedingt, aber - Sollte das Denkmalamt aufgrund von nicht erfüllten Auflagen konkret werden und (oft ja dann teuere) Nachbesserungen fordern... an wen würde sich das Denkmalamt wohl dann wenden? An den neuen Eigentümer der Wohnung. Ein sauberer Schuss in das eigene Knie. Ich gehe nicht davon aus, daß das im geschilderten Fall zutrifft, jedoch würde ich immer sehr genau abwägen, was ich den Ämtern mitteile. Weder das Denkmalamt noch das Finanzamt ist Mitglied im "Freundeskreis Bauherr".

Soweit Sie im geschilderten Fall nicht von der (vom Denkmalamt genehmigten) Baubeschreibung 2009 abweichen, dürften Ihre Änderungswünsche für's Denkmalamt und das Bauamt nicht relevant sein. Bei Ihrer Wohnungseingangstür redet die Eigentümergemeinschaft mit, für den Rest dürfte sich diese wohl eher nicht interessieren. Nachfragen der EG gegenüber zu den Türen sind jedoch unproblematisch und empfehlenswert. Das Laminat ist nicht anders zu bewerten als textiler Belag, kann also ohne weiteres entfernt und durch ein gleichfalls schwimmend verlegtes Parkett ausgetausch werden. Möglicherweise findet sich darunter sogar eine intakte Dielung.

Grüße

Thomas
 
Die Sprache der Markler

Aus:
„ Aktuell liegt in den Wohnräumen billiges bzw. billig aussehendes Buche Laminat. Was darunter liegt wissen wir nicht und die Verkäufer und der Makler konnten uns auch keine Auskunft darüber geben. In der Baubeschreibung von 2009 steht hinsichtlich Bodenbeläge dass eine Instandsetzung vorhandener Bodenbeläge erfolgt und wo erforderlich, neue Holzbodenbeläge verlegt werden.“
 
Die Sprache der Makler

Aus:
„ Aktuell liegt in den Wohnräumen billiges bzw. billig aussehendes Buche Laminat. Was darunter liegt wissen wir nicht und die Verkäufer und der Makler konnten uns auch keine Auskunft darüber geben. In der Baubeschreibung von 2009 steht hinsichtlich Bodenbeläge dass eine Instandsetzung vorhandener Bodenbeläge erfolgt und wo erforderlich, neue Holzbodenbeläge verlegt werden.“

Könnte übersetzt werden in, dass das Bauunternehmen die möglichst „ökonomischste Variante“ ausführen durfte, damit der völlig kaputte Boden einigermaßen hält und das Laminat das kleinere Übel ist. Zur Sicherheit hat man dann vergessen, wie es darunter aussieht.

Bei einfachen Fragen, die vom Vorbesitzer nicht beantwortet werden, lieber etwas Vorsicht walten lassen.
 
Was war es denn für ein Gebäude

Liebe Anna,

Sie schreiben, dass das Haus 2009 aufwändig saniert und zu Wohnraum ausgebaut wurde. Wenn es zuvor kein Wohnhaus/ Wohnraum war, müssten ja eine komplette Umgestaltung/ Kernsanierung erfolgt sein. Damit müssten ja fast alle Einbauten 10 Jahre sein und kaum unter Denkmalschutz stehen.

Unproblematisch sind alle schwimmenden Fußböden. Nur bei echtem Parkett wird dies schwierig und mit mindestens 300€/qm auch kostenintensiver.
 
Eigentümergemeinschaft - Teilungserklärung

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie Teil der Eigentümergemeinschaft. Daher können Sie nicht einfach frei entscheiden, was Sie an Ihrer Wohnung ändern wollen.

Die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist hier zentral. Hier sollten Sie in die Teilungserklärung Ihrer Wohnung einmal schauen.

Grob gesagt, dass Sondereigentum Ihres Nachbarn darf nicht durch Ihre Tätigkeit verändert werden. Sie dürfen also nicht einfach einen neuen Heizkörper einbauen, das Treppenhaus durch eine neue Eingangstür verändern oder den Fußboden so schallübertragend gestalten, dass Ihr Nachbar jeden Schritt hört. Dies könnte ggf. der Grund für die Installation des Laminats sein.

Also werfen Sie am besten mal einen Blick in die Teilungserklärung Ihrer Wohnung.
 
Nachfrage:

"echtem Parkett wird dies schwierig und mit mindestens 300€/qm..."

Es geht zwar an der Frage vorbei, aber wo um Himmelswillen haben Sie den Preis her? Selbstverständlich gibt es (Tafel)parkett in dieser Preisklasse und darüber hinaus...aber das ist doch eine absolute Ausnahme. Das übliche massive Eichenstabparkett, das man durchaus als klassisch bezeichnen kann, geht zu Bruchteilen durch's Ziel.

Grüße

Thomas
 
Offtopic: Kosten Parkett

Mit echtem Parkett meine ich das klassische oder echte Parkett aus Stäbchen, z.B. der Steineiche, welches beispielsweise im Fischgrätenmuster sorgfältig verlegt wird. Mit dem kompletten Fußbodenaufbau kommt man daher bei echtem Parkett, natürlich je nach Region, bei einem Stundenlohn von 55-65 € schnell an die 300€-Grenze.
 
offtopic 2: Steineiche?

Ich musste erst 'mal googeln, ob es die überhaupt gibt. Das ist ein kleiner mediterraner Baum ohne Bedeutung für das mitteleuropäische Parkett. Und ich sprach auch nicht von Stäbchen (also diese winzigkleinen Abfälle, die als Industrie- oder Mosaikparkett bezeichnet werden und festgeklebt werden müssen um nicht verlorenzugehen), sondern von Stäben im Fischgrät (also z.B. 500 x 70 x 22mm).

Dennoch, Preis und Stundensatz sind illusorisch. In Sachsen auf jeden Fall, aber sicher auch anderorts. Oder sollte ich eine Filiale in München eröffnen?

Schönes WE allerseits.

Thomas
 
Thema: Denkmal-> (nicht original) Bodenbelag und Türen erneuern. Braucht's eine Genehmigung?
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