Parkplatzbeleuchtung

Diskutiere Parkplatzbeleuchtung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Moin geschätze Fachwerker, ich hab da mal eine nicht direkt bauspezifische Frage: Bei uns auf dem Nachbargrundstück ist ein Neubau von einer...
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Stefan Procopius Parkett & Dielenböden

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Moin geschätze Fachwerker,
ich hab da mal eine nicht direkt bauspezifische Frage: Bei uns auf dem Nachbargrundstück ist ein Neubau von einer Wohnungsbaugenossenschaft errichtet worden mit Parkplatz dazu. Dieser Parkplatz wird die ganze Nacht beleuchtet. Das war anders zugesichert:( Abschaltung von 24 bis 5 Uhr). Nun sagen sie, dass sie das so machen müssen wegen der Sicherheit.
Weiß jemand vo Euch, ob es dahin gehende Vorschriften (in Brandenburg oder bundesweit) gibt, die die Beleuchtung von solchen Parkflächen regeln?
Österliche Grüße.
Stefan
 
Einfacher wäre es...

...wenn die ursprüngliche Zusicherung einklagbar wäre. Wie wurde Dir das zugesichert?

Grüße

Thomas
 
Das kann eine immissionsschutzrechtliche Angelegenheit sein. Treffender wird aber hier das Nachbarrecht sein
(§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Hier muss die Beeinträchtigung wesentlich sein. Also blendendes Licht, das die Nachtruhe beeinträchtigt wird man sicher nicht dulden müssen. Ortsübliche Straßenbeleuchtung mit geringer Beeinträchtigung hingegen schon.

Wie gesagt die Art und Intensität und Ortsüblichkeit der Lichtimmission entscheidet im Einzelfall ob hier ein rechtlicher Anspruch besteht.
 
Genau deshalb...

...wäre es am Besten, im Zuge der Baugenehmigung hätte sich der Bauherr verpflichtend geäußert. Dann wäre die Lichtstärke egal. Ein Privatparkplatz wird wohl auch nicht wie eine öffentliche Straße betrachtet.

Komische Leute im übrigen. Ob die das nicht selber stört? Wenn die Mieter des neuen Hauses auch des Nachts kein Licht wollen sollten, wäre der Vermieter sicher einfacher zu überzeugen.

Viel Erfolg

Thomas
 
Verpflichtet werden kann er nur auf die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (Gesetzesvorbehalt).
 
handfeste Zusicherung?

Im Rahmen einer Email mit der Wohnungsgenossenschaft gibt es den nachfolgenden Satz:
"Wegen den Mastleuchten am Parkplatz kann ich Ihnen mitteilen, dass diese zwar nicht auf Bewegung reagieren, aber nachts (wahrscheinlich 0.00-5.00 Uhr) ausgeschaltet werden."
Das ist das, was ich in der Hand habe.
Ich selbst kann mit dem Licht notfalls leben. Mich treiben hauptsächlich stadtökologische Erwägungen, Insektenschutz etct. um.

Stefan
 
Licht im Dunkeln

Das liest sich ja bald wie ein Treppenwitz :
Nächtliche Lichtverschmutzung in Finsterwalde ;-))

Es gibt mancherorts genau für solche ähnlichen Fälle Emissionsschutzbeauftragte , die sich damit rumkriegen .
Mag sein , es existiert au h in eurer Verwaltung zumindes tein entsprechendes
Papier ?
"Corona-sei-Dank" sind bei uns zulande wenigstens die Stadion- LEDs und Disko-Laserkanonen finster geblieben...
PS. Hat der Nachbar das denn baurechtlich verankert mit seinen Leuchten ..?
 
Thema: Parkplatzbeleuchtung
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