Außentreppe Denkmalschutz

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heckinen

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Guten Abend zusammen,
Wir haben die Vorgabe vom Denkmalschutz bekommen, die Treppe wie sellemols wieder herzustellen. In Zwischenzeit war jedoch auch eine andere Treppe installiert und die alte nicht mehr vorhanden.

Zu meiner Frage:
Gibt es ein Abstandsmaß zwischen der letzten Stufe und der Straße?
Nach meiner Berechnung ist die letzte Stufe bei ordentlicher begehbarkeit gerade noch so auf dem Grundstück. D.h. ich gehe von der letzten Stufe auf die Straße....ist sowas zulässig?
Wir haben kleine Kinder und ich denke, dass die Unfallgefahr hier doch erheblich ist.
Viele Grüße
 
Üblicherweise

sind solche Baumaßnahmen genehmigungspflichtig.
Mach ne kleine Skizze und Fotos und spreche beim Bauordnungsamt mit deinem Anliegen vor.
Je nach Trägerschaft, nicht immer ist das die Gemeinde (evtl. Staats - oder Landesstraße), musst du darüberhinaus evtl. auch die Straßenbaubehörde in die Runde holen.
Aber das Bauordnungsamt wird dich da sicher im Rahmen deiner "formlosen Bauvoranfrage" beraten.

Um einen förmlichen Bauantrag wirst du danach nicht herumkommen.
Den würde ich nicht zuletzt auch aus versicherungsrechtlichen Gründen stellen.
 
Thema: Außentreppe Denkmalschutz

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