Spritzwasserschutz

Diskutiere Spritzwasserschutz im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Aktuelles Problem mit Straßenbaumaßnahmen. An unseren Fachwerkhaus verläuft eine Straße die nun um ca 40 cm angehoben wurde. Seit dem spritzt...
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Fassadenreinigung

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Aktuelles Problem mit Straßenbaumaßnahmen.

An unseren Fachwerkhaus verläuft eine Straße die nun um ca 40 cm angehoben wurde.
Seit dem spritzt das Wasser gegen die Schweller und das Wasser läuft in die Kellerschächte rein.

1 Kann es hier zu Schäden kommen??
Gibt es Erfahrungswerte.
Was kann man gegen solche Maßnahmen unternehmen??
 
Spritzwasserschutz

Ich kenne ein Haus mit ähnlicher Situation. Es ist ein sehr kleines Wohnhaus, bei dem die EG-Fenster nach dem Straßenumbau nur noch ca. 30 cm über Straßenniveau liegen. Deswegen wurde da der Bürgersteig ca. 50 cm tiefer gelegt und sowohl als Absturzsicherung, als auch als Spritzschutz ein Geländer mit Sicherheitsglas in der Flucht der Bürgersteigkante installiert. Die Straße ist eine Kreisstraße, die Hauptstraße in dem Ort, mit überörtlichem Durchgangsverkehr. Da war es überhaupt keine Frage, dass da eine besondere Lösung her musste. Es wurde gleich so mit geplant und gebaut.

Hast du schon mit der zuständigen Straßenbaubehörde gesprochen?
Die können nicht einfach die Straße so umbauen, dass Anwohner die Keller absaufen.
Rede mit denen. Vielleicht wissen die von der Situation ja nichts, weils die Baufirma einfach so gemacht hat.
Zumindest vor die Kellerfenster gehören fachgerecht montierte Lichtschächte mit Ablauf (auf Kosten der Straßenbaubehörde). Die Fachwerkschwelle kann man evtl. mit Blech abdecken.

Gruß,
KH
 
Etwas irritierend!

Auszüge aus deinem Profil:
- [...] langjährige Erfahrung erstreckt sich über die
gesamte Bandbreite der Altbausanierung [...] ?
- [...] unterstützen wir Sie fachkundig und vertreten Ihr Anliegen bei den entsprechenden Behörden und Bauordnungsämtern.[...]
 
irritierend

da ist nichts irritierend. die Ursachen sind soweit klar.
mir geht es darum ob hier das Straßenbauamt in der Haftung steht.
So einen Fall hatte ich noch nicht.
 
Rechtsauskünfte

z. B. zur Amtshaftung, darf dir nur eine/n Rechtsanwalt/in geben.
Überdies würden dich ja laienhafte Spekulationen auch nicht weiterbringen.
Dein Problem ist ja kein Pappenstiel, da denke ich lohnt sich eine juristische Erstberatung.
 
Thema: Spritzwasserschutz

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