Es nützt nichts jetzt auf den Fragesteller einzudreschen weil er bei der Auftragserteilung Fehler gemacht hat, Florian.
Wenn ich keine genaue Leistungsbeschreibung als Auftragsgrundlage habe dann gilt eben:
"Lässt sich keine Leistungsbeschaffenheitsvereinbarung feststellen und beschreibt die nach