Zimmerer
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  • Georg Böttcher1
Es nützt nichts jetzt auf den Fragesteller einzudreschen weil er bei der Auftragserteilung Fehler gemacht hat, Florian.
Wenn ich keine genaue Leistungsbeschreibung als Auftragsgrundlage habe dann gilt eben:

"Lässt sich keine Leistungsbeschaffenheitsvereinbarung feststellen und beschreibt die nach

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Georg Böttcher1
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