Wo kein Kläger, ...
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Wo kein Kläger, ...

  • Konrad Fischer †
also machen kann man schon sowas. Ist es aber unter Denkmalschutz, ist Behördenbeteiligung Pflicht. Und bei Nutzungsänderung auch. Oft finden sich - wie ich immer wieder bei Bauberatungen feststelle - auch gigantische Feuchteprobleme unter Reetdächern, seit sie nicht mehr als Rauchdach genutzt und g

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Konrad Fischer †
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