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Die Musterfeuerungsverordnung, die Feuerungsverordnungen der
Länder, und die
DIN V 18160-1:2006.01 bestimmen den Abstand zwischen der Abgasleitung und
dem Verbindungsstück zu brennbaren Bauteilen mit umlaufend mindestens 20 cm.
Dieser Bereich muss ständig...