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Volker Kauf
Guest
Wir haben im Jahr 2008 ein Fachwerkhaus erworben für das wir zu der Zeit kein genause Alter ermitteln konnten.Nach erfolgter Restaurierung stehen wir jetzt vor dem Problem,dem Bauamt auf Grund vorhandener Fenster in der Außenmauer(Grenzbebauung)das Alter unsers Hauses belegen zu müssen.Situation ist diese,das Bauamt zweifelt unsere Aussage über das Alter des Hauses (nach vagen Recherschen des Stadtarchivs in 2008 ca.150-200 Jahre),sowie die schon vorher vorhandenen (im Jahr 2008 durch Neue ersetzten) Fenster an.Eine genaue Altersbestimmung würde uns sehr helfen!